Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB)
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung der Protokolle vom 18.02. und 10.03.2020      
Ö 3     Anliegen der Bürger*innen ernst nehmen I – Weiterleitung von Anzeigen beim Ordnungsamt sicherstellen  
Enthält Anlagen
DS/1409/V  
Ö 4     Anliegen der Bürger*innen ernst nehmen II – Anzeigen an das Ordnungsamt unabhängig vom Übermittlungsweg bearbeiten!  
Enthält Anlagen
DS/1410/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Anzeigen, welche das Ordnungsamt über externe Plattformen und Apps erhält, bearbeitet werden können. Sollten organisatorische Hindernisse der Bearbeitung im Wege stehen, sind diese beim Ordnungsamt auszuräumen und eine Bearbeitung sicherzustellen. Sollten technische Hindernisse oder auf Seiten der externen Anbieter bestehende Gründe einer Bearbeitung im Wege stehen, sind die Betreiber der dem Bezirksamt bekannten Plattformen zu einem Gespräch mit Verantwortlichen des Ordnungsamts einzuladen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterverarbeitung zu erarbeiten. Diese Lösungsmöglichkeiten sind danach umzusetzen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Das Ordnungsamt ist neben der Polizei gemäß der „Verordnung über sachliche  Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“r die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr zuständig. Während bei Bestreifungen diese Aufgabe auch regelmäßig vom Allgemeinen Ordnungsdienst wahrgenommen wird, werden Anzeigen welche Bürger*innen über die Plattformen externen Dienstleister an das Ordnungsamt richten schlicht ignoriert (vgl. Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 325/V). Statt die wertvollen Hinweise der Bürger*innen zur Kenntnis zu nehmen und das bezirkliche Handeln entsprechend auszurichten, verschließt sich das Bezirksamt vor diesen Hinweisen. Und das selbst bei Anzeigen, die auf konkrete Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer*innen oder zugeparkte Rettungswege u.ä. hinweisen. Dabei sind Drittanbieter-Apps (wie beispielsweise „Wegeheld“) wertvolle Ergänzungen zu den bestehenden Möglichkeiten mit dem Ordnungsamt in Kontakt zu treten. Deren Nutzungsmöglichkeiten sich viele Bürger*innen wünschen. Diese externen Angebote um Anzeigen einzureichen, stellen eine Ergänzung zur bestehenden offiziellen Ordnungsamt Online-App dar, da diese eher schwerfällig zu bedienen und absturzgeneigt ist. Da es keinen Unterschied machen kann, ob eine Anzeige per Post, per E-Mail, per Ordnungsamt-Online-App oder per Drittanbieter-App eingeht, muss sich auch hier das Bezirksamt öffnen und den ehrlichen Versuch einer Kooperation anbieten. Sollten hierbei technische Hindernisse im Weg stehen, sind diese gemeinsam aus dem Weg zu räumen.

 

 

BVV 25.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschussr Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

WiOEB 12.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Anzeigen, welche das Ordnungsamt über externe Plattformen und Apps erhält, bearbeitet werden können. Sollten organisatorische Hindernisse der Bearbeitung im Wege stehen, sind diese beim Ordnungsamt auszuräumen und eine Bearbeitung sicherzustellen. Sollten technische Hindernisse oder auf Seiten der externen Anbieter bestehende Gründe einer Bearbeitung im Wege stehen, sind die Betreiber der dem Bezirksamt bekannten Plattformen zu einem Gespräch mit Verantwortlichen des Ordnungsamts einzuladen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterverarbeitung zu erarbeiten. Diese Lösungsmöglichkeiten sind danach umzusetzen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

 

 

BVV 27.11.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Anzeigen, welche das Ordnungsamt über externe Plattformen und Apps erhält, bearbeitet werden können. Sollten organisatorische Hindernisse der Bearbeitung im Wege stehen, sind diese beim Ordnungsamt auszuräumen und eine Bearbeitung sicherzustellen. Sollten technische Hindernisse oder auf Seiten der externen Anbieter bestehende Gründe einer Bearbeitung im Wege stehen, sind die Betreiber der dem Bezirksamt bekannten Plattformen zu einem Gespräch mit Verantwortlichen des Ordnungsamts einzuladen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterverarbeitung zu erarbeiten. Diese Lösungsmöglichkeiten sind danach umzusetzen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

WiO 08.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    25.09.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.55 - überwiesen
   
   
    12.11.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.11.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    27.05.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.8 - überwiesen
   
   
    08.09.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    01.10.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.48 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 5     Lokale Wirtschaft stärken II – Temporäres Aussetzen der Sondernutzungsgebühren bei Außengastronomie  
Enthält Anlagen
DS/1649/V  
Ö 6     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7     Verschiedenes      
Ö 8     (nichtöffentlich) Wahl einer Schiedsamtsperson für den Schiedsamtsbezirk FK 1      
N 8.1     (nichtöffentlich)      
Ö 9     (nichtöffentlich) Eingaben und Beschwerden EB124 EB131      
               
 
 

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