Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW)
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 06.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Spreeufer      
Ö 2.1  
Vorstellung Bauvorhaben Köpenicker Str. 11-12 (Tengelmann)      
Ö 2.2  
Keine Bebauung der Spreepromenade!  
DS/1020/V  
Ö 2.3  
Uferabstand Zapf-Planung vergrößern!  
DS/1021/V  
Ö 2.4  
Brommybrücke für Fußgänger und Radfahrer endlich realisieren  
DS/1032/V  
Ö 2.5  
Planungsrevison Spreeufer – Heeresbäckerei  
Enthält Anlagen
DS/1139/V  
Ö 2.6  
Planungsrevison Spreeufer – Zapf-Grundstück  
Enthält Anlagen
DS/1140/V  
Ö 2.7  
Planungsrevison Spreeufer – Tengelmann-Grundstück  
Enthält Anlagen
DS/1141/V  
Ö 3  
Bauanträge - Vorstellung 1110-2018-2411-BWA-30 Lange Str. 84 1100-2019-22-BWA-37 und 1100-2019-24-BWA-37 Wriezener Karree 15      
Ö 4  
Verabschiedung des integriertes Verkehrskonzept südliche Luisenstadt im Fördergebiet Städtebaulicher Denkmalschutz Luisenstadt Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1161/V  
Ö 5  
Bauanträge - offen      
Ö 6  
Bauanträge - Listen vom 28.01., 04.02., 11.02., 18.02., 25.02. und 04.03. -      
Ö 7  
Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1158/V  
Ö 8  
Umgang mit Hochhausplanungen im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1098/V  
Ö 9     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 10  
Milieuschutz - Standorte Verkaufsobjekte      
Ö 10.1  
Abwendungsvereinbarungen transparent machen  
Enthält Anlagen
DS/1103/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,
 

  1. Der BVV die standardmäßigen Kriterien darzulegen, welche vom Bezirksamt als Inhalt von Abwendungsvereinbarungen festgelegt werden.
     
  2. Die Mieterinnen und Mietern, über die konkreten Inhalte der Abwendungsvereinbarungen mit den EigentümerInnen in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

Mieterinnen und Mieter sollen so früh wie möglich über Verkäufe und ihre Möglichkeiten informiert werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Abwendungsvereinbarung ist am Besten durch die Mieterschaft möglich, denn sie bekommen unmittelbar mit, was im Hause vor sich geht. Damit die Kontrolle durchgeführt werden kann, ist es notwendig, den Inhalt der Abwendungsvereinbarung zu kennen.

 

 

BVV 30.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 03.04.2019

Die Drucksache wird zurückgezogen.

   
    30.01.2019 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.21 - überwiesen
   
   
    20.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 15 - vertagt
   
   
    06.03.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 10.1 - vertagt
   
   
    03.04.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 15.1 - zurückgezogen
   
Ö 11     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 12  
Verschiedenes      
               
 
 

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