Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 23.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung der Protokolle vom 18.04 und 09.05.2018      
Ö 3  
Bockbrauerei      
Ö 3.1  
Bebauungsplan 2-50 für das Grundstück Fidicinstraße 3, Schwiebusser Straße 14, 16 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg hier: Konkretisierung  
Enthält Anlagen
DS/0367/V  
Ö 3.2  
Bebauungsplan 2-50 in Planungsziel Mischgebiet ändern  
Enthält Anlagen
DS/0549/V  
Ö 3.3  
Bebauungsplan 2-50 für das Grundstück Fidicinstraße 3, Schwiebusser Straße 14, 16 im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, OT Kreuzberg hier: Konkretisierung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden  
Enthält Anlagen
DS/0592/V  
Ö 4     RAW      
Ö 4.1  
RAW Dialogverfahren zum Erfolg führen – „Sozio-kulturelles L“ langfristig erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0726/V  
Ö 4.2  
RAW Dialogverfahren zum Erfolg führen II – Beschluss DS/2210/IV  
Enthält Anlagen
DS/0727/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

 

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

 

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

 

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

 

  1. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

 

Begründung:

Im derzeit durchgeführten Dialogverfahren sollte die BVV als Plangeberin noch einmal die bereits mit großen Mehrheiten beschlossenen, zentralen Leitplanken für eine Entwicklung des RAW-Geländes herausstellen und verdeutlichen, dass diese weiterhin gelten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 23.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

 

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

 

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

 

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

 

  1. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

 

BVV 30.05.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

 

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

 

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

 

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

 

  1. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    23.05.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 4.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    30.05.2018 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.25 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 5     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Milieuschutz - Standorte Verkaufsobjekte      
Ö 7  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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