Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 11.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner*innenanfragen      
Ö 5.1  
EA019 - Reparatur der Hildegard-Jadamowitz-Straße  
DS/0483/V  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Jahrelanger Leerstand in der Ebertystraße 54: was wurde unternommen?  
DS/0484/V  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie kann es sein, dass ein Großteil der Wohnung in der Ebertystraße 54 über mehrere Jahre u.a. durch systematischen Leerstand zweckentfremdet werden kann?

 

  1. Inwiefern wurde seitens des Bezirksamtes bis wann eine befristete Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum (u.a. durch Leerstand) erteilt?

 

  1. Was wurde bzw. wird gegen den langjährigen Leerstand des Großteils der Wohnungen im Haus unternommen, um die bestehende Zweckentfremdung von Wohnraum möglichst schnell zu beenden?

 

Nachfrage:
 

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt der mittlerweile fast komplette Leerstand des Wohnhauses Ebertystraße 54 bekannt?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

In Vertretung des erkrankten Kollegen Mildner-Spindler werde ich Ihre Anfrage beantworten, so, wie Sie mir von seinem zuständigen Verwaltungsbereich, also von der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung zugearbeitet worden ist.

 

zu Fragen 1 bis 3: Der Leerstand in der Ebertystraße 54 ist seit September 2016 durch die Weiterleitung eines Bürgerhinweises, also von Seiten eines Mieters, durch das Stadtentwicklungsamt bekannt. Daraufhin wurde ein Amtsverfahren im Oktober 2016 eingeleitet. Die Eigentümerin teilte mit, dass insgesamt 14 Einheiten leer stehen, dies entspricht 16 Wohnungen, da in der Vergangenheit im Erdgeschoss drei Wohnungen zu einer zusammengelegt und gewerblich genutzt wurden. Daraus sollen wieder drei einzelne Wohnungen gemacht werden, so dass dies zu 16 leer stehenden Wohnungen im Verfahren führt.

Nach Aussage der Antragstellerin sollten alle Wohnungen saniert werden. Zu drei Wohnungen gab es einen Baustopp seitens des Milieuschutzes. Demnach stehen derzeit folgende Wohnungen leer: Im Vorderhaus Erdgeschoss links und rechts, 1. OG links und rechts sowie das 3. OG links. Im linken Seitenflügel das 1. OG links, das 2. OG rechts, das 3. OG rechts, das 4. OG links und rechts. Im Quergebäude das 1. OG rechts, das 2. OG links und rechts, das 3. OG rechts sowie das 4. OG rechts.

Für die vier Wohnungen im Erdgeschoss wurden Leerstandsanträge gestellt, die bis zum 31.12.2017 genehmigt wurden. Für vier Wohnungen wurde ein Zwangsgeld angedroht und die Rückführung bis zum 31.08.2017 gefordert. Für drei weitere Wohnungen wurden Leerstandsanträge gestellt, die bis zum 31.12.2017 genehmigt wurden.

Die anderen Wohnungen standen noch keine zwölf Monate leer. Daher wurde die Eigentümerin aufgefordert, mit Ablauf der zwölf Monate Leerstandsanträge zu stellen. Mit Schreiben vom 17.07.2017 teilte die Eigentümerin mit, dass alle Bauarbeiten bis auf die vier Wohnungen im Erdgeschoss beendet wären und nun die Vermietung angegangen werde. Vermietungsbemühungen wurden anhand von Anzeigen bei ebay-Kleinanzeigen sowie einer Kopie der Beauftragung eines Maklers nachgewiesen.

Mit Schreiben vom 10.08.2017 wurden die Mietverträge für alle Wohnungen, außer der vier Wohnungen im Erdgeschoss, angefordert. Daraufhin hat die Eigentümerin mit Schreiben vom 11.09.2017 behauptet, dass bisher keine der Wohnungen vermietet werden konnte. Gründe dafür seien zum Beispiel die Lärmbelästigung durch die Landsberger Allee sowie des angrenzenden Spielplatzes.

Bei der Überprüfung der Anzeigen stellte sich heraus, dass diese nicht einmal mit Fotos versehen wurden. Eine Vermietung ist hier also keinesfalls beabsichtigt. Mit Schreiben vom 29.09.2017 wurde daher eine letztmalige Frist für die Rückführung der Wohnungen zum 30.11.2017 gegeben. Außerdem sind die Vermietungsbemühungen bis zum 13.10.2017 nachzuweisen. Geschieht dies nicht, wird das Zwangsgeld festgesetzt und weitere Zwangsverfahren werden eingeleitet.

 


   
    11.10.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - beantwortet
   
Ö 6.2  
Lebenslanges Wohnrecht der ehemaligen WBF-Mieter*innen an der Karl-Marx-Allee  
DS/0490/V  
Ö 6.3  
Jugendfreizeitschiff – war da was?  
DS/0487/V  
Ö 6.4  
Hygienische Zustände am Ringcenter Friedrichshain  
DS/0492/V  
Ö 6.5  
Essbarer Bezirk  
DS/0485/V  
Ö 6.6  
Beantwortung von Anfragen der Bezirksverordneten  
DS/0491/V  
Ö 6.7  
Familien- und Bildungszentrum FamoX  
DS/0488/V  
Ö 6.8  
Gebietskonferenzen  
DS/0486/V  
Ö 6.9  
Sturmschäden durch "Xavier" am 05. Oktober 2017  
DS/0489/V  
Ö 6.10  
Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/0493/V  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Wahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen  
Enthält Anlagen
DS/0494/V  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Extremistenliste Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0482/V  
Ö 8.2  
Auch die Bahn ist der Allgemeinheit verpflichtet – kein Verkauf von Bahngrundstücken zum Höchstpreis  
Enthält Anlagen
DS/0495/V  
Ö 8.3  
Geschlechtergerechte Sprache  
Enthält Anlagen
DS/0446/V  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1  
Zebrastreifen für die Wrangelstraße  
Enthält Anlagen
DS/0208/V  
Ö 9.2  
Dolmetscher in Willkommensklassen  
Enthält Anlagen
DS/0303/V  
Ö 9.3     Bebauungsplanentwurf VI-46-1 für die Grundstücke Hallesches Ufer 60, Hallesche Straße 24 sowie den westlich daran angrenzenden Spiel- und Bolzplatz (Flurstück 3250)im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0332/V  
Ö 9.4     Neu- und Nachpflanzungen von Bäumen
Enthält Anlagen
DS/0430/V  
Ö 9.5     Erholungswert für Alt-Stralau sichern!
Enthält Anlagen
DS/0441/V  
Ö 9.6     Europäisches Kulturerbejahr 2018 - Friedrichshain-Kreuzberg macht mit!  
Enthält Anlagen
DS/0442/V  
Ö 9.7     Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0473/V  
Ö 9.8  
Soziales Infrastrukturkonzept (SIKo) 2016 für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0475/V  
Ö 9.9     Bebauungsplan V-1-1 für die Grundstücke Friedenstraße 84-88 sowie 89-90 (teilweise), Landsberger Allee 32 (teilweise) sowie Pufendorfstraße 2 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0476/V  
Ö 9.10     Bebauungsplan V-1-2 für die Grundstücke Landsberger Allee 26 (teilweise), Landsberger Allee 28/30A, Friedenstraße 89-90 (teilweise), Pufendorfstraße 2 (teilweise), Pufendorfstraße 3-3G sowie 4-4K und 5-5K im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OrtsteilFriedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0477/V  
Ö 9.11     Bebauungsplan V-1-3 für die Grundstücke Matthiasstraße 2-3 und Pufendorfstraße 6-6B, 7-7A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0478/V  
Ö 9.12  
Würdiges Gedenken auf dem RAW-Gelände  
Enthält Anlagen
DS/0479/V  
Ö 9.13  
Aufhebung der sogenannten „8 Jahresregelung“ des Atelierprogramms des Berliner Senats  
Enthält Anlagen
DS/0480/V  
Ö 9.14  
Gesamtkonzept für die Blücherstr. 26  
Enthält Anlagen
DS/0481/V  
               
 
 

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