Ich frage das Bezirksamt:
- Wie viel kostet die akkustische Sanierung der Pettenkofer Grundschule?
- Wurde für die akkustische Sanierung bereits ein Budget bewilligt?
- In welchem Stadium befindet sich die Planung der akkustischen Sanierung
der Pettenkofer Grundschule?
Beantwortung: Herr Hehmke
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage, aber nicht ohne vorwegzuschicken, dass ich mich freue, dass sich auch diese Maßnahme anschließt an eine Reihe von Maßnahmen, die das Bezirksamt bereits in der Vergangenheit in der Pettenkofer Schule getätigt hat und wir sind ja, das haben Sie vielleicht auch der I-Planung entnommen, dabei auch eine Schulerweiterung zu realisieren. Auch das war der Wunsch der BVV in der letzten Wahlperiode und diese Maßnahme reiht sich ein eben in eine ganze Reihe von Maßnahmen, die die Pettenkofer Grundschule weiter attraktiv machen.
zu Frage 1: Es sind für diese Akustiksanierung exakt 205.000,00 EUR veranschlagt.
zu Frage 2: Bewilligt wurden bisher 105.000,00 EUR im Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms, bekannt als SSP in Kurzfassung. Die ausstehenden Mittel werden im Rahmen der zusätzlichen SSP-Mittel beantragt. Mit Beschluss des Nachtragshaushaltes 2017 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin werden die zusätzlichen SSP-Mittel, also diese Aufstockung, durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Bezirken zugewiesen. Wie Sie sicher wissen, beträgt diese Aufstockung 25 Mio. EUR für gesamt Berlin. Wieviel exakt auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg entfallen, kann ich Ihnen zum heutigen Tag nicht sagen, aber es wird mit Sicherheit ein Anteil sein, der angemessen ist.
zu Frage 3: Ende Februar 2017, also in Kürze, erfolgt die Beauftragung eines Architekten mit der Planung der akustischen Sanierung.
Herr Heihsel: Ja, vielen Dank Herr Hehmke für die Beantwortung. Ich hätte noch zwei Fragen: Wann soll genau der Bau beginnen, also gibt es da schon einen Termin? Und wann plant das Bezirksamt, die baulichen Maßnahmen zu beenden?
zu Nachfrage 1 und 2: Das kann ich Ihnen so genau nicht beantworten. Fest steht, dass die Mittel aus dem SSP nicht ins nächste Jahr übertragbar sind. Also wir laufen immer Gefahr, wenn wir Mittel nicht verausgaben, dass dann diese im Folgejahr nicht zur Verfügung stehen. Deswegen werden wir darauf achten müssen, dass die Jahresscheiben, die wir abrufen für konkrete Maßnahmen, dann auch so verausgabt werden, dass es realistisch ist. Aber da sind, wie in allen anderen Fällen auch, und das ist im Rahmen des Nachschlags besonders schwierig, weil wir nicht nur einen Aufschlag im Rahmen des SSP bekommen, sondern weil auch die bauliche Unterhaltung mit der Zweckbindung Schule noch mal deutlich aufgestockt wird, ungefähr um 3,4 Mio. Da sind detaillierte Abstimmungen mit dem Kollegen Schmidt bzw. mit dem Bereich Hochbau erforderlich und deswegen kann ich Ihnen das zum heutigen Tag nicht sagen.