Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwerts des SEZ Berlin mit dem Ziel anzuregen, das Gebäude als Baudenkmal in die Denkmalliste Berlins aufzunehmen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.
Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.
Begründung:
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ist davon auszugehen, dass ein begründeter Denkmalverdacht vorliegt und die bauliche Erhaltung des SEZ damit gem. § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin im Interesse der Allgemeinheit liegt.
BVV 23.10.2013
Antrag geändert:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.
Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.
Begründung:
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ist davon auszugehen, dass ein begründeter Denkmalverdacht vorliegt und die bauliche Erhaltung des SEZ damit gem. § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Sport, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten federführend
StadtQM 20.11.2013
Änderungsantrag:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.
Bei der Untersuchung soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung soll eine öffentliche Debatte mit der Bevölkerung zur Zukunft des SEZ stattfinden.
Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.
StadtQM 11.12.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.
Bei der Untersuchung soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung soll eine öffentliche Debatte mit der Bevölkerung zur Zukunft des SEZ stattfinden.
Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.
BVV 18.12.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.
Bei der Untersuchung soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung soll eine öffentliche Debatte mit der Bevölkerung zur Zukunft des SEZ stattfinden.
Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.09.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.