Tagesordnung - gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Ausschusses für Sport  

 
 
Bezeichnung: gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten und des Ausschusses für Sport
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Sport
Datum: Mi, 20.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
SEZ - gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss für Sport      
Ö 2.1  
Baudenkmal Sport- und Erholungszentrum SEZ  
Enthält Anlagen
DS/0878/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwerts des SEZ Berlin mit dem Ziel anzuregen, das Gebäude als Baudenkmal in die Denkmalliste Berlins aufzunehmen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.

 

Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.

 

Begründung:

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ist davon auszugehen, dass ein begründeter Denkmalverdacht vorliegt und die bauliche Erhaltung des SEZ damit gem. § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin im Interesse der Allgemeinheit liegt.

 

 

BVV 23.10.2013

Antrag geändert:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.

 

Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.

 

Begründung:

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ist davon auszugehen, dass ein begründeter Denkmalverdacht vorliegt und die bauliche Erhaltung des SEZ damit gem. § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin im Interesse der Allgemeinheit liegt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Sport, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten federführend

 

 

StadtQM 20.11.2013

Änderungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.

Bei der Untersuchung soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung soll eine öffentliche Debatte mit der Bevölkerung zur Zukunft des SEZ stattfinden.

 

Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.

 

 

StadtQM 11.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.

Bei der Untersuchung soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung soll eine öffentliche Debatte mit der Bevölkerung zur Zukunft des SEZ stattfinden.

 

Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.

 

 

BVV 18.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Landesdenkmalamt eine Prüfung des Denkmalwertes des SEZ anzuregen. Diese Untersuchung soll bevorzugt in eine aktuell durchgeführte, grundlegende Prüfung des Denkmalwerts von Großprojekten aus der jüngeren Geschichte Berlins einbezogen werden, die sich momentan noch auf den Westteil der Stadt konzentriert.

Bei der Untersuchung soll der Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der Prüfung soll eine öffentliche Debatte mit der Bevölkerung zur Zukunft des SEZ stattfinden.

 

Das SEZ war in der Vielseitigkeit seiner sportlichen und kulturellen Nutzungen (u. a. Wellenschwimmbad, Eis- und Rollschuhbahn, Bowlingbahn, Veranstaltungsort für Tanz- und andere kulturelle Ereignisse, Gastronomie) und seiner baulichen Dimensionen sowie technischen Multifunktionalität nicht nur zu seiner Eröffnung im Jahr 1981 europaweit einzigartig. Auch heute noch wird es größtenteils, wenn auch nur in eingeschränktem Umfang, zu den genannten Zwecken genutzt und ist zudem in seinem baulich weitgehend unveränderten Originalzustand erhalten. Das Gebäude entstand u. a. nach einem Vorentwurf des Architekturbüros Gerkan und Marg, die auch für viele andere Großprojekte dieser Zeit (u. a. Flughafen Tegel) verantwortlich zeichnen. Die für die damalige DDR-Architektur einzigartige, transparente Konstruktion aus Stahl, Beton und Glas griff in der Anordnung der unterschiedlichsten Nutzungen sowie in der Farbgestaltung das Leitmotiv des ständigen Wechsels der vier Jahreszeiten auf und spiegelt auf besondere Weise die zeitgenössische Architekturauffassung der 1970er Jahre wider. Die gesellschaftliche sowie architektonische Bedeutung ist hinsichtlich Bauaufwand und Beliebtheit mit der des Palasts der Republik vergleichbar.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.1 - überwiesen
   
   
    20.11.2013 - Ausschuss für Sport
    Ö 2.1 - vertagt
   
   
    20.11.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 2.1 - vertagt
   
   
    04.12.2013 - Ausschuss für Sport
    Ö 3 - vertagt
   
   
    11.12.2013 - Ausschuss für Sport
    Ö 1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    18.12.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.23 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    24.09.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.8 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 2.2  
"Freibadergänzung SEZ"  
DS/0891/IV  
Ö 3     Präsentation des Verlaufs und der Ergebnisse der öffentlichen Veranstaltung zum Planungsverfahren Dragonerareal      
Ö 3.1  
Dragonerkasernenareal  
DS/0953/IV  
Ö 4  
Bestätigung der Protokolle vom 16.10. und 06.11.2013      
Ö 5  
Vorstellung des Bauvorhabens "Max und Moritz" Gäste: Investor      
Ö 6  
Beruhigte Kiezstraße - in der Manteuffelstraße entsteht Platz für Begegnung, Gärtnern, Spiel und Aufenthalt  
DS/0886/IV  
Ö 7  
Mehr barrierefreien Wohnraum - Inklusionskonzept für den Wohnungsbau  
Enthält Anlagen
DS/0511/IV  
Ö 8  
Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet Petersburger Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sowie Prüfkriterien für deren Umsetzung  
Enthält Anlagen
DS/0917/IV  
Ö 9  
Bürgerbeteiligungsmittel      
Ö 10  
Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A) Warschauer Str. 58 B) Mühlenstr. 43-44 C) Spreewaldplatz 8 D) Alt Stralau 4 E) Revaler Str. 99 110-2013-2493-BAA-37 F) Warschauer Platz 11-13 110-2013-2505-BAA-37      
Ö 11  
Bauanträge - neu - A) Warschauer Str.9 147-2013-2582-BAA-32 B) Marianne-von-Rantzau-Str. 2 160-2013-2595-BAA-37 C) Adalbertstr. 7 140-2013-2659-BAA-24 D) Rotherstr. 12-15 100-2013-2687-BAA-22 E) Mehringdamm 51 100-2013-2714-BAA-27 F) Thaerstr. 37 160-2013-2735-BAA-37 G) Reichenberger Str. 10 100-2013-2735-BAA-23 H) Zeughofstr. 23A 100-2013-2820-BAA-25 I) Boxhagener Str. 79-82 140-2013-2800-BAA-34      
Ö 12  
Bauanträge - Listen vom 11.11. und 18.11.2013-      
Ö 13     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 14  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 15  
Verschiedenes      
               
 
 

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