Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 08.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 17.04.2013      
Ö 3  
Präsentation Freudenberg-Areal      
Ö 4  
Sachstand Holzmarktgenossenschaft (ehem. BSR-Gelände)      
Ö 5  
Sachstand Mühlenstraße 61-63      
Ö 5.1  
Keine Erhöhung der Baumassen hinter der East Side Gallery genehmigen  
Enthält Anlagen
DS/0723/IV  
Ö 6  
Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen - A. Warschauer Str. 58 B. Alt Stralau 4a C. Bernburger Str. 10 (weiterer Bericht) D. Stralauer Allee 15 E. Revaler Str. 99 (Einzeleigentümer) F. Zeughofstr. 20 G. Corinthstr. 32 H. Allgemeine Erläuterung der Genehmigungspraxis für Lichtwerbeanlagen. I. Muskauer Str. 53 J. Mühsamstr. 39 K. Revaler Str. 99      
Ö 7  
Bauanträge - neu - A. Prinzenstr. 85 - 85F B. Oranienstr. 140-142      
Ö 8  
Bauanträge - Listen vom 22.04., 29.04. und 06.05.2013-      
Ö 9  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 10  
Bebauungsplan VI-4-1aa und VI-4-1ab für das Gelände des Prinzenbades im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg Hier: Beschluss über die Veränderung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne VI-4-1aa und VI-4-1ab; das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan VI-4-1ab  
Enthält Anlagen
DS/0637/IV  
Ö 11  
Bezirkseigene Wohnungen für soziale Zwecke nutzen
DS/0665/IV  
Ö 12  
Bürgerbeteiligung an der Neugestaltung des Rudolfplatzes  
Enthält Anlagen
DS/0671/IV  
Ö 13  
Bürgerversammlung zum RAW-Gelände  
DS/0672/IV  
Ö 14  
Bezirkliches Vorkaufsrecht  
Enthält Anlagen
DS/0673/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über die Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses zur Nichtausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte nach dem BauGB regelmäßig und zeitnah zu informieren, wenn diese Grundstücke betreffen, die gemäßrgerentscheid Spreeraum/Mediaspree von Bebauung freizuhalten sind, oder für die Planungen vorliegen bzw. Aufstellungsbeschlüsse gefasst sind, bei denen öffentliche Nutzungen festgelegt werden sollen, zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas u. a. oder die für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freifchen im Bezirk vorgesehen sind.

 

Begründung:

 

In Anbetracht der Stadtentwicklung im Bezirk, die sowohl einen steigenden Bedarf an Wohnraum als auch den Abbau des Grün- und Freiflächendefizits berücksichtigen muss, und die ebenso durch steigende Bevölkerungszahlen auf die eventuell erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen ausgerichtet sein muss, ist es sinnvoll in den zuständigen Ausschüssen und

in der BVV nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Bei Entscheidungen über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes oder dessen Abwendung im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung hat der Bezirk dafür einen konkreten Gestaltungsspielraum.

 

Anlässlich der eingehenden Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses nach dem BauGB steht dem Bezirk einerseits ein Frühwarnsystem zur Verfügung, welches anzeigt an welchen Stellen im Bezirk sich spekulative Grundstücksverkäufe konzentrieren, aber damit verbunden auch die Möglichkeit, relativ niederschwellig die Interessen des Bezirks zu wahren. Im Gegensatz zu schärferen Mitteln wie der Enteignung ist die Ausübung bzw. Abwendung eines Vorkaufsrechtes schon möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Gerade im Bezirk mit hohem Grünflächendefizit und angesichts der wieder zunehmend erforderlichen Sicherung öffentliche Flächen für den Gemeinbedarf kommt dem Instrument des Vorkaufsrechtes bzw. angesichts der Kassenlage des Bezirks vor allem dessen Abwendung in Zukunft verstärkte Bedeutung zu.

 

Um die Verwaltung rechtzeitig unterstützen zu können ist die Information der BVV über wesentliche Verkaufsvorgänge bei entsprechend prädestinierten Grundstücken sinnvoll.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, AusPHI ff.

 

 

Ersetzungsantrag PIRATEN

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über Grundstücksverkäufe regelmäßig und zeitnah zu informieren, die dem Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB ermöglichen und für die öffentliche Nutzung in Frage kommen wie zum Beispiel Schulen, Kitas u.a. oder für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen.

 

 

PHI 11.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über Grundstücksverkäufe regelmäßig und zeitnah zu informieren, die dem Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB ermöglichen und für die öffentliche Nutzung in Frage kommen wie zum Beispiel Schulen, Kitas u.a. oder für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen.

 

 

BVV 12.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordneten über Grundstücksverkäufe regelmäßig und zeitnah zu informieren, die dem Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB ermöglichen und für die öffentliche Nutzung in Frage kommen wie zum Beispiel Schulen, Kitas u.a. oder für die Schaffung oder Sicherung von Grün- und Freiflächen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    24.04.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.38 - überwiesen
   
   
    02.05.2013 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 3.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    07.05.2013 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 11 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    08.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 14 - vertagt
   
   
    22.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 10 - (offen)
   
   
    30.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    11.06.2013 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    12.06.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    29.01.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.28 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 15  
Bebauungsplan VI-140h VE "Flottwellstraße Mitte" für die Flurstücke 3285 und 3276 östlich der Flottwellstraße, südlich der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0698/IV  
Ö 16  
Veränderungssperre V-79/21 für die Flurstücke 399 (Am Ostbahnhof), 400 (Am Ostbahnhof/ Stralauer Platz 12), 458 (Stralauer Platz), 462 (Am Ostbahnhof), 476 (Am Ostbahnhof/ Stralauer Platz) der Flur 19, Gemarkung Friedrichshain, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0701/IV  
Ö 17  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 18  
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