Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse der Datenerhebung zum Fachcontrolling KdU, das seit Frühjahr 2010 im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt wird, zu bewerten:
- hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf Kostensenkungen bzw. Einhaltung der Richtwerte der AV Wohnen
- hinsichtlich der Folgen realisierter Kostensenkungsentscheidungen in Fällen mit Richtwertüberschreitungen
Die Erkenntnisse sollen in die sozialpolitische Diskussion um eine angemessene Steuerung der Ausgaben für Transferleistungen in den Fachgremien auf Landesebene eingebracht werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, wie der Bezirk das Weisungsrecht in seinem Aufgabenbereich gegenüber der gemeinsamen Einrichtung dahingehend ausüben kann, dass auch zukünftig in Friedrichshain-Kreuzberg das Wohnen für Leistungsempfänger nach dem SGB II gesichert werden kann.
Begründung:
Die Organisation und Sicherstellung der Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach dem SGB II ist in den vergangenen Jahren zu einem der gravierenden Problem in unserem Bezirk geworden.
Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt lässt eine weitere Verschärfung des Problems der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum erwarten.
Sowohl die AV Wohnen als auch die Handhabung dieser in den Grundsicherungsstellen bedürfen einer dringenden Revision, sollen auch zukünftig Transferleistungsempfänger in der Innenstadt wohnen und leben können.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss BeschJC.
15.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse der Datenerhebung zum Fachcontrolling KdU, das seit Frühjahr 2010 im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt wird, zu bewerten:
- hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf Kostensenkungen bzw. Einhaltung der Richtwerte der AV Wohnen
- hinsichtlich der Folgen realisierter Kostensenkungsentscheidungen in Fällen mit Richtwertüberschreitungen
Die Erkenntnisse sollen in die sozialpolitische Diskussion um eine angemessene Steuerung der Ausgaben für Transferleistungen in den Fachgremien auf Landesebene eingebracht werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, wie der Bezirk das Weisungsrecht in seinem Aufgabenbereich gegenüber der gemeinsamen Einrichtung dahingehend ausüben kann, dass auch zukünftig in Friedrichshain-Kreuzberg das Wohnen für Leistungsempfänger nach dem SGB II gesichert werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ergebnisse der Datenerhebung zum Fachcontrolling KdU, das seit Frühjahr 2010 im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt wird, zu bewerten:
- hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf Kostensenkungen bzw. Einhaltung der Richtwerte der AV Wohnen
- hinsichtlich der Folgen realisierter Kostensenkungsentscheidungen in Fällen mit Richtwertüberschreitungen
Die Erkenntnisse sollen in die sozialpolitische Diskussion um eine angemessene Steuerung der Ausgaben für Transferleistungen in den Fachgremien auf Landesebene eingebracht werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, wie der Bezirk das Weisungsrecht in seinem Aufgabenbereich gegenüber der gemeinsamen Einrichtung dahingehend ausüben kann, dass auch zukünftig in Friedrichshain-Kreuzberg das Wohnen für Leistungsempfänger nach dem SGB II gesichert werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales und Gesundheit, Ausschuss für Job Center, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.
PHI 06.09.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.