Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter
Gremium: Beschäftigung und Job Center
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Verschiedenes      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 16.11.2010      
Ö 4  
Kommunalvereinbarung Hier: Zwischen Bezirksamt und der Anschutz Entertaiment Group Stadt ff
Enthält Anlagen
DS/0720/III  
Ö 5  
Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  
Enthält Anlagen
DS/1678/III  
Ö 6  
Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien PHI ff  
Enthält Anlagen
DS/1890/III  
Ö 7  
Arbeitsgelegenheiten für psychisch und suchtkranke Menschen Hier: Bezirkliche Umsetzung der Konjunkturpakete I und II BE Soz: z.Kenntnis nehmen
Enthält Anlagen
DS/1148/III  
Ö 8  
Arbeit der Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Agentur für Arbeit ab dem 1. Januar 2011  
Enthält Anlagen
DS/2020/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, alle Möglichkeiten in der Trägervertretung, dem zu gründenden Beirat und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des JobCenters dafür zu nutzen, dass

 

              in erster Linie den Betroffenen, den Langzeitarbeitslosen, Unterstützung zu teil wird und sie nicht über die Eingliederungsvereinbarung zusätzlich unter Druck gesetzt werden und Beschäftigungstherapie betrieben wird.

 

              den  Betroffenen qualitativ geprüfte Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung gestellt werden, die wirkliche Anschlussqualifikationen für den 1. Arbeitsmarkt sind.

 

              den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeitsfördermaßnahme anbieten, die ihren Fähigkeiten entspricht

 

·                     den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeits-fördermaßnahme anzubieten, die ihren Fähigkeiten entspricht.

 

 

Die BVV ist regelmäßig über die getroffenen Festlegungen im neugeordneten JobCenter zu unterrichten, insbesondere über die Arbeitsanweisungen der Arbeitsvermittler.

 

Der 1. Bericht erfolgt im Februar 2011.

 

 

Begründung:             

Zum 1. Januar 2011 wird es zu vielen grundlegenden Änderungen in der Arbeitsgemeinschaft zwischen Bezirk und Agentur für Arbeit kommen. Die Mittel für Arbeitsförderung werden drastisch gekürzt.

Die Neuordnung der JobCenter darf auf keinen Fall dazu führen, dass nur der Druck auf die Kunden des JobCenters, die Langzeitarbeitslosen, erhöht wird.

Alle reden darüber, wie kompliziert die neue Situation wird. Aber fast keiner spricht darüber, dass die eigentlich Betroffenen, die Langzeitarbeitslosen noch weniger Unterstützung erhalten werden. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für JC.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, alle Möglichkeiten in der Trägerversammlung und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des JobCenters dafür zu nutzen, dass

 

-          den erwerbsarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern die ihnen zustehende individuelle Beratung und passgenaue Vermittlungsangebote zu teil werden und auf sie nicht aufgrund zeitlicher Überforderung der Mitarbeiter/innen oder zur Erfüllung statistischer Vorgaben gesetzeswidriger Druck ausgeübt wird;

-          die Qualität von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten dahingehend geprüft wird, dass sie geeignet sind, den Betroffenen wirklich als Anschlussqualifikation Zugang zum 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen;

-          den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeitsfördermaßnahme angeboten wird, die ihren Fähigkeiten entspricht.

 

 

Die BVV ist regelmäßig über die getroffenen Festlegungen im neugeordneten JobCenter zu unterrichten, insbesondere über die Arbeitsanweisungen der Arbeitsvermittler.

Der erste Bericht erfolgt im April 2011.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, alle Möglichkeiten in der Trägerversammlung und in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des JobCenters dafür zu nutzen, dass

 

-          den erwerbsarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern die ihnen zustehende individuelle Beratung und passgenaue Vermittlungsangebote zu teil werden und auf sie nicht aufgrund zeitlicher Überforderung der Mitarbeiter/innen oder zur Erfüllung statistischer Vorgaben gesetzeswidriger Druck ausgeübt wird;

-          die Qualität von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten dahingehend geprüft wird, dass sie geeignet sind, den Betroffenen wirklich als Anschlussqualifikation Zugang zum 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen;

-          den Betroffenen, die keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Arbeitsfördermaßnahme angeboten wird, die ihren Fähigkeiten entspricht.

 

 

Die BVV ist regelmäßig über die getroffenen Festlegungen im neugeordneten JobCenter zu unterrichten, insbesondere über die Arbeitsanweisungen der Arbeitsvermittler.

Der erste Bericht erfolgt im April 2011.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    15.12.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.38 - überwiesen
   
   
    18.01.2011 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 8 - vertagt
   
   
    15.02.2011 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    23.02.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.34 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    25.05.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.28 - überwiesen
   
   
    14.06.2011 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.06.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 9  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015  
Enthält Anlagen
DS/2060/III  
Ö 10  
Neuordnung Jobcenter - Chancen nutzen  
Enthält Anlagen
DS/1981/III  
Ö 11  
Besetzung des Beirates im Jobcenter - Hier: Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss      
Ö 12  
Bericht aus dem Bezirksamt      
               
 
 

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