Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter
Gremium: Beschäftigung und Job Center
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Verschiedenes      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 16.11.2010      
Ö 4  
Kommunalvereinbarung Hier: Zwischen Bezirksamt und der Anschutz Entertaiment Group Stadt ff
Enthält Anlagen
DS/0720/III  
Ö 5  
Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  
Enthält Anlagen
DS/1678/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.

3.  Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Geldern des Bezirksamtes bereits angewendet werden können.

 

 

Begründung:             

 

Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben auf. Derzeit bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Zuwendungsempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler Zuwendungsempfängerinnen.

Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren.

Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen überwiesen.

 

27.04.2010 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.

3.  Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Geldern des Bezirksamtes bereits angewendet werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.

1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen.

3.  Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit Geldern des Bezirksamtes bereits angewendet werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Beschäftigung und JobCenter überwiesen.

 

 

JC 18.01.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    24.03.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.27 - überwiesen
   
   
    27.04.2010 - Personal, Haushalt und Investitionen
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.04.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    15.12.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.17 - überwiesen
   
   
    18.01.2011 - Beschäftigung und Job Center
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    26.01.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 6  
Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien PHI ff  
Enthält Anlagen
DS/1890/III  
Ö 7  
Arbeitsgelegenheiten für psychisch und suchtkranke Menschen Hier: Bezirkliche Umsetzung der Konjunkturpakete I und II BE Soz: z.Kenntnis nehmen
Enthält Anlagen
DS/1148/III  
Ö 8  
Arbeit der Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Agentur für Arbeit ab dem 1. Januar 2011  
Enthält Anlagen
DS/2020/III  
Ö 9  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015  
Enthält Anlagen
DS/2060/III  
Ö 10  
Neuordnung Jobcenter - Chancen nutzen  
Enthält Anlagen
DS/1981/III  
Ö 11  
Besetzung des Beirates im Jobcenter - Hier: Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss      
Ö 12  
Bericht aus dem Bezirksamt      
               
 
 

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