Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich mit der
Geschäftsführung der BEHALA bzw. mit der Frau Aufsichtsratvorsitzenden
Gespräche aufzunehmen, um die BEHALA zu bewegen, die Anträge auf
Bauvorbescheide für das Osthafengelände an der Stralauer Allee / Elsenbrücke
vorerst zurückzuziehen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Planungsverfahren zum
Bebauungsplan 2-10 zügig fortzusetzen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtplanung & Bauen wurde vom 6. Februar über
den Antrag der BEHALA auf Bauvorbescheide für fünf Osthafen-Grundstücke
informiert. Die BEHALA versucht, gemäß dem Paragraph 33, Absatz 1 (Zulässigkeit
von Vorhaben während der Planaufstellung), vollendete Tatsachen zu schaffen.
Diese wecken möglicherweise Argwohn und Unverständnis vieler Anwohnerinnen und
Anwohner.
Die bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 13. September bis 8.
Oktober 2004 sowie der auf öffentlichen Erörterungsveranstaltung vom 8.
September 2004 geäußerten Interessen und Wünsche der unmittelbaren
Anwohnerschaft, dürfen nicht verschütt gehen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich mit der
Geschäftsführung der BEHALA bzw. mit der Frau Aufsichtsratvorsitzenden
Gespräche aufzunehmen, um die BEHALA zu bewegen, die Anträge auf
Bauvorbescheide für das Osthafengelände an der Stralauer Allee / Elsenbrücke
vorerst zurückzuziehen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Planungsverfahren zum
Bebauungsplan 2-10 zügig fortzusetzen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text,
siehe Anlage!
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen.
StadtBau
17.02.2010
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.