Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen gemeinsam mit Sport  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen gemeinsam mit Sport
Gremien: Stadtplanung und Bauen, Sport
Datum: Mi, 22.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 18.03.09      
Ö 3  
B-Plan 2-25 - Revaler Viereck Hier: Aufnahme eines weiteren Planungsziels  
DS/1154-1/III  
Ö 3.1  
Änderungsanträge: - Fraktionen B´90 Die Grünen und DIE LINKE - Fraktion SPD      
Ö 4  
Investitionsplanung ab 2011 Hier: Neubau einer Sport - und Freizeitanlage Revaler Straße
Enthält Anlagen
DS/1082-1/III  
Ö 4.1  
Ersetzungsantrag der Fraktionen B´90 /Grüne und DIE LINKE      
Ö 5  
Wagenburg "Laster-&Hänger" Hier: Abschluss eines langfristigen Nutzungsvertrages  
DS/1161/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird auffordert, einen langfristigen Nutzungsvertrag mit der Wagenburg „Laster- & Hänger“ abzuschließen.

 

 

Begründung:  

 

Um zukünftig Nutzungskonflikte auszuschließen und aus dem Zustand der Duldung in einen rechtlich abgesicherten Zustand für die Wagenburgler/innen zu kommen, wird das Bezirksamt aufgefordert, mit „Laster und Hänger“ einen langfristigen Nutzungsvertrag abzuschließen.

 

25.02.2009 BVV

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Sport und in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ff) überwiesen. Beratung in gemeinsamer Sitzung.

 

 

StadtBau 22.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen langfristigen Nutzungsvertrag mit der Wagenburg ‚Laster und Hänger’ abzuschließen, wenn die Bauleitplanung (B-Plan 2-25) mit einem alternativen Standort für eine größtmögliche geschlossene Grünfläche mit Freizeit-, Sport-und Spielnutzung’ eingeleitet ist.

 

Vor Vertragsabschluss ist die BVV über den Vertrag in Kenntnis zu setzen

 

BVV 29.04.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen langfristigen Nutzungsvertrag mit der Wagenburg ‚Laster und Hänger’ abzuschließen, wenn die Bauleitplanung (B-Plan 2-25) mit einem alternativen Standort für eine größtmögliche geschlossene Grünfläche mit Freizeit-, Sport- und Spielnutzung’ eingeleitet ist.

 

Vor Vertragsabschluss ist die BVV über den Vertrag in Kenntnis zu setzen.

 

   
    25.02.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.3 - überwiesen
   
   
    18.03.2009 - Sport
    Ö 4 - vertagt
   
   
    18.03.2009 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 4 - vertagt
   
   
    22.04.2009 - Sport
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    22.04.2009 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    29.04.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 5.1  
Änderungsantrag der Fraktionen B´90/Grüne und DIE LINKE      
Ö 6  
Bebauungsplan VI-140 für das Gelände zwischen Schöneberger Ufer, Schöneberger Straße, Luckenwalder Straße, Landwehrkanal, Möckernstraße, Yorckstraße und der Bezirksgrenze mit Ausnahme des Flurstücks 3160 und mit Ausnahme der Grundstücke SchönebergerStraße 14,15 und Schöneberger Ufer 1,3 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. hier: Teilungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1225/III  
Ö 7  
Zusätzliche ungedeckte Sportstätte im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0188/III  
Ö 8  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 9  
- nur Ausschuss Stadtplanung und Bauen - Bebauungsplan 2-25 für das Gebiet zwischen Revaler Straße, Modersohnstraße, Bahnanlagen und Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg. Hier: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 2-25  
DS/1154/III  
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

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