Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
die für eine bessere Koordinierung
und Kooperation bezirklicher und
gesamtstädtischer
Integrationspolitik erforderlichen Schritte einzuleiten, und
zwar auf der Basis der im
Bezirkskapitel des Berliner Integrationskonzepts des
Senats genannten Prüfaufträge an den
Rat der Bürgermeister.
Es ist ein Integrationskonzept für
den Bezirk in folgenden zentralen
Handlungsfeldern zu entwickeln:
- Sprachförderung und Bildung;
- Zugang zu Ausbildung, Arbeit und Erwerb;
- Soziale Infrastruktur und interkulturelle
Öffnung der Verwaltungen und
der
Regelleistungen;
- Integration und stadträumlicher Zusammenhalt
(Entwicklung kommunaler
Integrationsstruktur,
Förderung kultureller und interkultureller Aktivitäten);
- Soziale und politische Partizipation (inklusive
Förderung des Erwerbs
der
deutschen Staatsangehörigkeit und der Gleichstellung der Geschlechter);
- Stärkung der Demokratie und Schutz vor
Diskriminierungen und Gewalt
(inklusive
Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit
Das Integrationskonzept soll
operationalisierbare integrationspolitische Ziele
und Prioritäten definieren und den
Rahmen für ein bezirkliches
Integrationsmonitoring bilden.
Die regelmäßige Berichterstattung in
Form eines Integrationsmonitorings soll
jährlich – beginnend im Jahr 2009 –
erfolgen. Es ist zu prüfen, ob die in
Kapitel vier des Berliner
Integrationskonzepts genannten Indikatoren zur
Messung von Integrationsprozessen
für das bezirkliche Monitoring genutzt werden
können. Gegebenenfalls sind
zusätzliche Indikatoren zu benennen.
Begründung:
Erfolgreiche Integrationspolitik
erfordert die Kooperation zwischen dem Senat
und den Bezirken: Bezirkliche
Integrationspolitik ist von gesamtstädtischer
Bedeutung. Daher ist es nötig, dass
Bezirke und Senat ihre
integrationspolitischen Maßnahmen
besser koordinieren.
Der BVV ist bis zum Oktober 2008 zu
berichten.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für Jugendhilfe, Kultur und Bildung, Schule,
bürgerschaftl. Engagement und Demokratieförderung, Quartiersmanagement, Frauen
und Gleichstellung, sowie in den Ausschuss für Integration und Migration (ff)
überwiesen.
JHA
02.09.08
DS
vertagt, Änderungsvorschläge für den federführenden Ausschuss sind bis zum
15.09.08 per Mail an Frau Glaser zu senden (Geschäftsstelle Jug).
QM
25.09.08
Empfiehlt
dem ff AS IntMig, der DS/865/III ohne Änderung zuzustimmen.
08.10.08
Schule
Empfiehlt
dem ff AS IntMig, der DS/865/III ohne Änderung zuzustimmen.
IntMig 20.11.08
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Drucksache wird mit Änderung zugestimmt, s. nachfolgenden Text:
Das
Bezirksamt wird beauftragt,
die für
eine bessere Koordinierung und Kooperation bezirklicher und
gesamtstädtischer
Integrationspolitik erforderlichen Schritte einzuleiten, und
zwar auf
der Basis der im Bezirkskapitel des Berliner Integrationskonzepts des
Senats
genannten Prüfaufträge an den Rat der Bürgermeister.
Es ist
ein Integrationsprogramm für den Bezirk in folgenden zentralen
Handlungsfeldern
zu entwickeln:
- Sprachförderung und Bildung;
- Zugang zu Ausbildung, Arbeit
und Erwerb;
- Soziale Infrastruktur und
interkulturelle Öffnung der Verwaltungen und
der Regelleistungen;
- Integration und stadträumlicher
Zusammenhalt (Entwicklung kommunaler
Integrationsstruktur, Förderung kultureller und interkultureller
Aktivitäten);
- Soziale und politische
Partizipation (inklusive Förderung des Erwerbs
der deutschen Staatsangehörigkeit und der Gleichstellung der
Geschlechter);
- Stärkung der Demokratie und
Schutz vor Diskriminierungen und Gewalt
(inklusive Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus)
Das
Integrationsprogramm soll kommunale Lösungswege aufzeigen und
Best-Practice-Beispiele,
die sich
andernorts bewährt haben, auf ihre Verwendbarkeit im Bezirk hin prüfen. Es soll
Handlungsfelder
benennen, auf denen neue integrationspolitische Zielvereinbarungen zwischen
Senat und
Bezirk sinnvoll sind. In Beteiligungsverfahren soll begonnen werden,
repräsentative
Organisationen der Einwanderercommunities in die Aufgabenentwicklung
einzubeziehen.
Beginnend
im Jahr 2009 soll die regelmäßige zweijährige Berichterstattung in Form eines
Integrationsmonitorings
erfolgen. Insbesondere soll dabei eine Prüfung erfolgen, ob die
Indikatoren,
die das Berliner Integrationskonzept II in Kapitel fünf benennt, zur
Messung
von Integrationsprozessen für das bezirkliche Monitoring genutzt werden
können
und ob hier gegebenenfalls Ergänzungen notwendig sind.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Drucksache wird mit Änderung zugestimmt, s. nachfolgenden Text:
Das
Bezirksamt wird beauftragt,
die für
eine bessere Koordinierung und Kooperation bezirklicher und
gesamtstädtischer
Integrationspolitik erforderlichen Schritte einzuleiten, und
zwar auf
der Basis der im Bezirkskapitel des Berliner Integrationskonzepts des
Senats
genannten Prüfaufträge an den Rat der Bürgermeister.
Es ist
ein Integrationsprogramm für den Bezirk in folgenden zentralen
Handlungsfeldern
zu entwickeln:
- Sprachförderung und Bildung;
- Zugang zu Ausbildung, Arbeit
und Erwerb;
- Soziale Infrastruktur und
interkulturelle Öffnung der Verwaltungen und
der Regelleistungen;
- Integration und stadträumlicher
Zusammenhalt (Entwicklung kommunaler
Integrationsstruktur, Förderung kultureller und interkultureller
Aktivitäten);
- Soziale und politische
Partizipation (inklusive Förderung des Erwerbs
der deutschen Staatsangehörigkeit und der Gleichstellung der
Geschlechter);
- Stärkung der Demokratie und
Schutz vor Diskriminierungen und Gewalt
(inklusive Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus)
Das
Integrationsprogramm soll kommunale Lösungswege aufzeigen und
Best-Practice-Beispiele,
die sich
andernorts bewährt haben, auf ihre Verwendbarkeit im Bezirk hin prüfen. Es soll
Handlungsfelder
benennen, auf denen neue integrationspolitische Zielvereinbarungen zwischen
Senat und
Bezirk sinnvoll sind. In Beteiligungsverfahren soll begonnen werden,
repräsentative
Organisationen der Einwanderercommunities in die Aufgabenentwicklung
einzubeziehen.
Beginnend
im Jahr 2009 soll die regelmäßige zweijährige Berichterstattung in Form eines
Integrationsmonitorings
erfolgen. Insbesondere soll dabei eine Prüfung erfolgen, ob die
Indikatoren,
die das Berliner Integrationskonzept II in Kapitel fünf benennt, zur
Messung
von Integrationsprozessen für das bezirkliche Monitoring genutzt werden
können
und ob hier gegebenenfalls Ergänzungen notwendig sind.