Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg sich befindenden Grundschulen bilden
einen Einschulungsbereich im Sinne
des § 55 Abs.1 des Schulgesetzes. Dabei
ist eine angemessene Durchmischung
von deutschen Kindern und Kindern mit
Migrationshintergrund an den einzelnen
Schulen anzustreben.
Begründung:
§ 4 Abs.3 der Grundschulverordnung
bietet durch die Änderung vom 25.09.2006
die Möglichkeit, dass bei der
Festlegung der Einschulungsbereiche durch die
Bezirke nach § 55 Abs.1 des
Schulgesetzes für mehrere Grundschulen ein
gemeinsamer Einschulungsbereich
bestimmt werden kann. Jedes Kind in
Friedrichshain-Kreuzberg hat ein
Anrecht darauf, dass seine besonderen
Fähigkeiten und Begabungen gefördert
werden. Dazu muss ein vielfältiges
Bildungsangebot geschaffen werden,
das den unterschiedlichen Bedürfnissen
der Kinder gerecht wird. Der
Wettbewerb von verschiedenen pädagogischen
Ansätzen bringt mehr Bildung für
alle. Deshalb ist Vielfalt der Schulen
erforderlich. Vielfalt der Schulen
bedeutet auch freie Schulwahl. Kinder
müssen zu der Schule gehen dürfen,
die ihre Eltern für die beste halten und
nicht nur zur nächst gelegenen. Nur
auf diese Weise kann ein Wettbewerb
zwischen den Schulen entstehen, der
letztendlich zu einer
Qualitätssteigerung der Schulen führt.
Die Bildung mehrerer
Einschulungsbereiche würde diesem
Ansinnen zuwiderlaufen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in die Ausschüsse für
Integration und für Schule(ff) überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird abgelehnt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird abgelehnt.