Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt , nach der erneuten Befassung der EU-Kommission mit
der am 16.2.vom EU-Parlament verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie eine
kurze zusammenfassende Einschätzung vorzunehmen, aus der hervorgeht, welche
Folgen die Richtlinie für den Bezirk hätte.
Dabei soll
insbesondere auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:
-
Welche
Auswirkungen ergeben sich für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge?
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Welche
Konsequenzen ergeben sich für die kleinen und mittleren Unternehmen bzw. ihre
Beschäftigten angesichts des o.a. Beschlusses, der den Dienstleistler zwar
verpflichtet, das staatlich gesetzte Arbeitsrecht anzuwenden, nicht aber den
Inhalt von Tarifverträgen?
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Inwieweit
ändern sich Sicherheitsstandards im Bereich Bauen/Sanierung, Arbeitsschutz,
Verkehr usw.?
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Welche
Änderungen ergeben sich bei Umweltstandards, Hygienebestimmungen und dem
Verbraucherschutz?
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Wie
wird sich die Richtlinie auf den Einsatz qualifizierten Personals insbesondere
im Pflegebereich, in den Volkshochschulen und Kindergärten auswirken?
-
Wie
soll die Einhaltung der verbleibenden Standards kontrolliert werden, wenn der
Entsendebetrieb weder eine Niederlassung haben muss, noch zur Anmeldung des
Beginns seiner Aktivitäten verpflichtet ist?
Begründung:
Im Februar
soll im Europäischen Parlament eine EU-Dienstleistungsrichtlinie, die so
genannte Bolkestein- Richtlinie, verabschiedet werden. Sie gilt als
entscheidender Schritt zur Vollendung eines europäischen Binnenmarktes. Eine
endgültige Entscheidung wird im Laufe des Jahres im EU-Ministerrat getroffen.
Zuvor erfolgen u.a. Abstimmungen im Bundesrat über mehrere Anträge zur
Richtlinie.
Durch die Einführung einer solchen Richtlinie, die eine
umfassende Deregulierung anstrebt, würden sich grundlegende Änderungen im
Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen, des Arbeits-, Verbraucher-
und Umweltschutzes, der sozialen Standards, des Steuer- und Abgabesystems
ergeben. Diese Änderungen werden sich insbesondere auf der lokalen Ebene
vollziehen und sowohl Unternehmen, Beschäftigte als auch Konsumenten im Bezirk
betreffen. Die Auswirkungen sollen deshalb durch das Bezirksamt im Vorfeld
einer Entscheidung fachlich bewertet werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
DS/1916/II wird in den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und
Grundvermögen überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag
wird abgelehnt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
DS/1916-1/II wird in den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und
Grundvermögen überwiesen.