Tagesordnung - Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI)
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
Datum: Mi, 17.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Runder Tisch Markthalle IX – Die weitere Entwicklung gemeinsam mit den Anwohner*innen gestalten  
Enthält Anlagen
DS/1191/V  
Ö 3  
Markthalle für alle – Aldi erhalten!  
Enthält Anlagen
DS/1199/V  
Ö 4  
Dialogverfahren Markthalle IX  
Enthält Anlagen
DS/1767/V  
Ö 5  
Der Tierpfleger muss bleiben - für die Tiere und die Menschen
Enthält Anlagen
DS/1547/V  
Ö 6  
Einhaltung von Fristen - Wie ernst nimmt das Bezirksamt die BVV?  
Enthält Anlagen
DS/1772/V  
Ö 7  
BVV- und Bezirksamtsgesetz ins Bezirksparlament überweisen
Enthält Anlagen
DS/1824/V  
Ö 7.1  
Gesetzgeber informieren: BVV-Perspektive auf die Bezirksreformgesetze  
Enthält Anlagen
DS/1824-01/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt die zuständigen Fachausschüsse des Berliner Abgeordnetenhaus über die folgenden Änderungsbedarfe am Gesetzentwurf Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (DS 18/3283) schriftlich in Kenntnis zu setzen:

-          Verzicht auf die zusätzliche Sanktionsmöglichkeit des Bezirksamts gegen Bezirksverordnete (1.000 Euro Ordnungsgeld) bei Akteneinsichten (§ 11 (3) BezVwG), da die Kontrollrechte der Bezirksverordneten durch etwaige Sanktionsandrohung des Bezirksamts beschränkt werden könnten.

-          Verzicht auf die Vereinheitlichung aller Abteilungsstrukturen der Bezirksämter (Anlage zu § 37 BezVwG), da damit bezirkliche Synergien in der Zusammensetzung der Abteilungen nicht mehr genutzt werden können und die BVV das Bezirksamt so nicht mehr hinsichtlich unvorteilhafter Abteilungszuschnitte kontrollieren und auf Änderungen hinwirken kann.

-          Einführung umfassender Ratifikationsrechte hinsichtlich von RdB-Beschlüssen und Zielvereinbarungen durch die Bezirksverordnetenversammlungen, da eine öffentliche und transparente Rückkopplung der Entscheidungen des RdB und die inhaltliche Qualität von Zielvereinbarungen verbessern würde.

-          Verzicht auf die neue Kostenüberwälzungsmöglichkeit r Senatsverwaltungen (§10(4) ASOG) bei Fachaufsichtsverfahren, da damit die Umsetzung der bezirklichen Haushaltspläne durch nicht demokratisch-legitimierte Akteure beeinträchtigt werden könnten. Des Weiteren entstünde ein Anreiz beim Senat Gutachten zu überhöhten Kosten extern einzuholen, da die Kosten durch Dritte (hier: Bezirksämter) zu tragen wären.

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlungen waren nicht in die Konzeption und Ausarbeitung des „Zukunftspakts Verwaltung“ einbezogen, obwohl es den Kernbereich ihrer Arbeit betrifft. Der vorliegende Gesetzentwurf dazu enthalt auch deshalb eklatante Fehleinschätzungen hinsichtlich der Arbeit in den Bezirksparlamenten und hinsichtlich der Arbeit von Bezirksämtern. Der Antrag soll den Gesetzgeber vor einer Beschlussfassung über die Schwächen im Gesetzentwurf informieren und so die Qualität der Gesetzesänderung verbessern helfen.
 

 

   
    17.03.2021 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
    Ö 7.1 - vertagt
   
Ö 8  
Spenden- und Sponsoringbericht 2019  
Enthält Anlagen
DS/1885/V  
Ö 9  
Verschiedenes      
               
 
 

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