Drucksache - 0940/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.08.2004 folgenden
Beschluss gefasst: “Das Bezirksamt wird ersucht, interessierten
Bürgerinnen und Bürgern die Bepflanzung, Pflege und Einzäunung von Baumscheiben
(entsiegelte Fläche um Bäume im öffentlichen Straßenland) im Rahmen von
Baumpatenschaften zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll das Bezirksamt allgemeine Vorgaben für
die Ausgestaltung und Pflege der Baumscheiben entwickeln, veröffentlichen und
mit den potenziellen Baumpaten vereinbaren. Hierdurch sollen eine sachgerechte
Pflege der Bäume, ein einheitliches Erscheinungsbild und eine Minimierung der
möglichen Haftung des Bezirks wegen etwaiger Stolpergefahren sichergestellt
werden.” Hierzu wird Folgendes berichtet: Um der Nachfrage interessierter Bürgerinnen und Bürger an
der selbständigen Pflege von Straßengrün Raum zu geben, hat der Bezirk
verschiedene Möglichkeiten entwickelt. Zum einen bietet der Bezirk Baumpatenschaften für neu zu
pflanzende Straßenbäume an. Diese finanziellen Zuwendungen für Pflanzungen
durch Bürger und Unternehmen werden für jeden Baum mit einer Patenschaftsurkunde
besiegelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Übernahme einer
Patenschaft für die “Pflege und Begrünung einer Baumscheibe”. Das
Konzept für die Ausgestaltung und Pflege der Baumscheiben, dass im Bauausschuss
am 20.06.2007 vorgestellt und beraten wurde,
fand Zustimmung. Im Zuge dessen wurden ein Informationsfaltblatt, das
sich dieser Thematik widmet sowie eine Pflegevereinbarungsurkunde seitens des
Bezirksamtes entworfen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten,
sich an das zuständige Grünflächenamt zu wenden, bevor sie mit der Gestaltung
der Baumscheibe beginnen, um eine Vereinbarung abzuschließen, die die
Einzelheiten zur Bepflanzung, zur Baumscheibeneinfassung, zur Grabetiefe und
zur Reinigung regelt. Dies ist vor allem dazu gedacht, den Baum vor Schäden zu
schützen. Darüber hinaus sind aus Gründen der Verkehrssicherheit einige Regeln
zu beachten. Die Baumscheibeneinfassungen sind, auch wegen der damit
verbundenen Stolper- und Unfallgefahr, lediglich nach vorgegebenen Kriterien,
Prüfung und Zustimmung des Grünflächenamtes sowie nach Abschluss einer
Haftungsvereinbarung zulässig. Diese Vorgehensweise mag auf den ersten Blick
recht restriktiv erscheinen, ist jedoch mit dem Schutz und der großen
Verantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Bürger
abzuwägen. Thiemen Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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