Drucksache - 0924/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung zum wiederholten Male darauf hinzuwirken, dass das Goethe-Gymnasium als Schule mit besonderer pädagogischer Prägung erhalten bleibt. Voraussetzung hierfür ist die Auswahl der Schülerinnen und Schüler nach speziellen Kriterien – wie bisher in § 58 Abs 1 altes Schulgesetz geregelt – in einem vorgezogenen Anmeldungszeitraum, so dass das besondere Unterrichtsangebot der Schule allen geeigneten Kindern des Landes Berlin offen steht.
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