Drucksache - 0908/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, verstärkt dafür zu sorgen, dass Reinigungsfirmen ihren vertraglich festgelegten Pflichten nachkommen, die Schulen regelmäßig und ordentlich zu reinigen. Insbesondere wird das Bezirksamt aufgefordert nachzuprüfen, ob eine zur Nachbesserung aufgeforderte Reinigungsfirma der Aufforderung auch tatsächlich nachgekommen ist. In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt einen Maßnahmeplan vorlegen, wie mit säumigen und nachlässigen Reinigungsfirmen umzugehen ist. Hierbei ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, wiederholt nachlässige Firmen in geeigneter Form festzustellen und mit ihnen in Zukunft keine Verträge mehr abzuschließen. Auch Vertragsstrafen sind in Betracht zu ziehen.
Der BVV ist bis zum 30.11.2004 zu berichten.
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