Drucksache - 0089/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf Ausschreibungen im Amtsblatt von Berlin für öffentliche Aufträge nicht zu verzichten. Vielmehr sollte der Ausschreibungstext so gefasst werden, dass in geeigneter Form auf die Haushaltssperre verwiesen wird und eine Bezahlung der Leistung nach der Aufhebung derselben sofort erfolgt.
Der BVV ist bis zum 30.04.2002 zu berichten.
Begründung:
Die mittelständischen Betriebe sind häufig auf die öffentlichen Aufträge angewiesen. Die frühe Veröffentlichung ermöglicht den Betrieben eine höhere Planungssicherheit auf das Jahr gesehen. Innerbetrieblich wird die Kalkulationssicherheit erhöht und im Ergebnis Arbeitsplätze gesichert. Die Zielsetzung einer Ausschreibung, die öffentliche Transparenz zu erhöhen, wird somit weiter optimiert.
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