Drucksache - 0901/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch nach der Grenzkorrektur zwischen dem Grundstück des Hauses Scharf, Miquelstr. 39-39b, und dem Nachbargrundstück Pücklerstr. 5-5c, der denkmalgeschützte originale Zaun, samt Klinkersockel, in der vorhandenen Länge erhalten bleibt und sichergestellt wird, dass die gesamte Bestandsvegetation entlang der neu zu verlegenden Grundstücksgrenze unversehrt erhalten bleibt.
Des Weiteren ist der in Planung befindliche Bau einer 2 m hohen Mauer entlang der Grundstückgrenze zwischen dem Palais Gerstenberg, Miquelstraße 35/37, und dem Haus Scharf, Miquelstraße 39-39b, und darüber hinaus aus denkmal- und baumschutzrechtlichen Gründen zu untersagen bzw. ihm keine Baugenehmigung zu erteilen, da eine derartige Mauer das parkähnliche Erscheinungsbild der unter Umgebungsschutz stehenden Gartenanlage zerstören würde.
Der BVV ist bis zum 31.8.2024 zu berichten.
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