Drucksache - 0898/6  

 
 
Betreff: Warnhinweise zur Bekämpfung der Rattenplage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Kohler / Kadow / Dr. Seyfert 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
11.07.2024 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
26.09.2024    34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf die kürzlich an von der Rattenplage betroffenen Spielplätzen angebrachten Schildern zusätzliche Aufkleber mit einem Warnhinweis auf die Summe der höchstmöglichen Geldstrafe (vorzugsweise in Rot) zu befestigen. Sollte noch genug Budget vorhanden sein, können auch die Texter, die die humorvollen Sprüche entworfen haben, eine ebenfalls humorvolle Warnung verfassen. Der BVV ist bis zum 31. August 2024 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die 160 Plakate mit humorvollen Reimen, die kürzlich an einigen häufig von Ratten befallenen Spielplätzen im Bezirk angebracht wurden, sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit die Warnungen Wirkung zeigen, braucht es jedoch neben dem unterhaltenden ein erzieherisches Element. Die Androhung einer Strafe in Form eines Betrags ist überdies auch denjenigen Personen verständlich, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind und folglich die Reime nicht verstehen. Eine Zahl versteht hingegen jeder, und dass diese sich auf das Fehlverhalten der illegalen Müllentsorgung bezieht, erschließt sich aus dem Zusammenhang mit dem Bild.

 

So, wie die Schilder momentan aussehen, werden sie von Personen, die des Deutschen nicht mächtig sind, nur schwer oder gar nicht verstanden. Schlimmstenfalls könnten sie sogar als Aufforderung zur illegalen Müllentsorgen begriffen werden, denn es fehlt jegliches Element der Strenge, Strafe und Autorität, bspw. in Form eines durchgestrichenen Bildelements oder Wortes. Deshalb ist es notwendig, die Schilder durch eine visuelle Strafandrohung zu ergänzen. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu.

 

 
 

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