Drucksache - 0897/6
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor Inkrafttreten einer Haushaltssperre die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) über die Höhe des Haushaltsdefizits sowie Maßnahmen zur Gegenfinanzierung zu informieren. Der Haushaltsausschuss wird vom Bezirksamt detailliert (nach Haushaltstiteln) über Einsparungen sowie die Erhöhung von Einnahmen gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan der BVV in Kenntnis gesetzt. Zur Beratung aller Maßnahmen zur Auflösung der Pauschalen Minderausgaben (PMA) ist eine (Sonder-)Sitzung durchzuführen. Der BVV ist bis zum 31. Juli 2024 sowie bei künftigen Haushaltssperren zu berichten.
Begründung: Erfolgt mündlich
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