Drucksache - 0889/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Familienservicebüros im Land Berlin adäquat mit Personal ausgestattet werden.
Der BVV ist bis zum 31.10.2024 zu berichten.
Begründung:
Es ist wichtig, dass die Familienservicebüros im Land Berlin ausreichend mit Personal ausgestattet sind, um die Bedürfnisse und Anliegen der Familien in der Stadt angemessen und zufriedenstellend zu betreuen. Schon jetzt können die Familienservicebüros nicht das leisten, was sie eigentlich könnten. Eine adäquate Ausstattung mit Personalressourcen führt auch langfristig zu einer Personalverringerung in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Elterngeldstelle, wenn Anträge bereits korrekt ausgefüllt wurden.
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