Drucksache - 0883/6
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu Gunsten eines Einsatzfahrzeuges der DLRG vor dem Grundstück der Geschäftsstelle der DLRG in der Krummestraße 10 ein absolutes Halteverbot, versehen mit dem Zusatzschild „Einsatzfahrzeuge frei“, anzuordnen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2024 zu berichten.
Begründung: Bislang war es der DLRG möglich, einen angemieteten Parkplatz auf dem Hof des Rathauses Charlottenburg für ihr Einsatzfahrzeug zu nutzen. Dieser Parkplatz wurde der DLRG allerdings wegen der auf dem Hof stattfindenden Baumaßnahmen gekündigt. Eine alternative Parkmöglichkeit wurde der DLRG nicht angeboten. Die DLRG nutzte den Parkplatz bislang wochentags und in den Abendstunden nach den Wochenendeinsätzen. Wenn die freiwilligen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nun am Samstag und Sonntag Abend von ihrem Einsatz zurückkommen, ist es ihnen fast unmöglich, in örtlicher Nähe zu ihrer Geschäftsstelle in der Krummestraße 10 einen Parkplatz für ihr Einsatzfahrzeug zu finden. Die Anordnung eines absoluten Halteverbotes mit dem Zusatzschild „Einsatzfahrzeuge frei“ könnte der DLRG daher sehr weiterhelfen. Diese Anordnung könnte auch intern dahingehend befristet sein, dass diese wieder aufgehoben wird, wenn der DLRG , nach Abschluss der Bauarbeiten, wieder ein Parkplatz auf dem Hof des Rathauses Charlottenburg zur Verfügung gestellt werden kann.
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