Drucksache - 0879/6  

 
 
Betreff: Möblierte Wohnungen bzw. Kurzzeitvermietung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Weise/Chen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
11.07.2024 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
26.09.2024    34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie geht das Bezirksamt gegen die Verknappung von insbesondere bezahlbarem Wohnraum durch die Umnutzung in möblierten Wohnraum in Milieuschutzgebieten vor?

 

 

zu 1:

Gegen die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum durch Umnutzung in möblierten Wohnraum in Milieuschutzgebieten geht das Bezirksamt auf mehreren Ebenen vor:

 

 

1. Rechtliche Grundlage:

Das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass die Umwandlung von Dauerwohnungen in möblierte oder temporär vermietete Wohnungen eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach § 172 Abs. 1 S. 1 BauGB darstellt. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung weiterhin zu Wohnzwecken genutzt wird, aber aufgrund der Befristung oder (Teil-)Möblierung nicht mehr der zu schützenden Wohnbevölkerung zur Verfügung steht.

 

2. Präventive Maßnahmen:

Bei erhaltungsrechtlichen Anträgen müssen Antragsteller künftig zusichern, dass sie die betreffenden Wohnungen ausschließlich in Form von unbefristeten, regulären Mietverhältnissen und ohne Möblierung vermieten werden. Ohne diese Zusicherung kann die erhaltungsrechtliche Genehmigung verweigert werden.

 

3. Reaktive Maßnahmen:

Das Bezirksamt untersucht aktiv Fälle, in denen Wohnungen ohne entsprechende erhaltungsrechtliche Genehmigung nur befristet oder möbliert vermietet werden. In diesen Fällen werden gezielt Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.

 

4. Durchsetzung:

Bei Nichteinhaltung der gegebenen Zusicherungen oder bei ungenehmigten Umnutzungen behält sich das Bezirksamt ordnungsbehördliche Maßnahmen vor.

 

Durch diese Kombination aus präventiven und reaktiven Maßnahmen zielt das Bezirksamt darauf ab, die Umwandlung von bezahlbarem Wohnraum in möblierte oder temporäre Wohnungen in Milieuschutzgebieten effektiv einzudämmen und somit die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen.

 

 
 

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