Drucksache - 0892/2
Die BVV beschließt:
Der bezirkliche Schulträger wird beauftragt – gemeinsam mit der Schulaufsicht (Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf) – dem nach den Sommerferien neu gewählten Bezirksschülerausschuss die wesentlichen Grundzüge des neuen Schulgesetzes zu erläutern.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, der BVV und dem Kinder- und Jugendparlament bis zum 15.09.2004 zu berichten, in welcher Form und wann oder bis zu welchem Zeitpunkt sich die Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen aller Schulen im Bezirk über die wesentlichen Inhalte des neuen Schulgesetztes informiert haben bzw. informierten werden (hierbei ist z. B. auch über die Umsetzung des § 85 (3) SchulG zu berichten).
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Begründung: Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 12. März 2004
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