Drucksache - 0863/6
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, während der Öffnung des Streetfood-Marktes am Samstag und Sonntag in der Württembergischen Straße, die Sächsische Straße temporär zum Hohenzollerndamm wieder beidseitig befahrbar zu machen, wenn die Verkehrssicherheit es zulässt.
Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.
Begründung: Durch die Einrichtung des Street Foodmarktes in der Württembergischen Straße haben. Die einen haben die Anwohner im Kiez keine Möglichkeit mehr den Hohenzollerndamm zu erreichen. Das führt dazu, dass der Autoverkehr vermehrt durch den Kiez führt. Daher muss die Sächsische Straße in Richtung Hohenzollerndamm wieder für den Autoverkehr temporär, während des Streetfood-Marktes geöffnet werden.
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