Drucksache - 0856/6  

 
 
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Haeselerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Hertel/Goerlitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt     
11.07.2024 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine einjährige Testphase für eine Einbahnstraßenregelung in der Haeselerstraße anzuordnen. Die Richtung der Einbahnstraße ist dabei in Absprache mit den Ver- und Entsorgern abzustimmen. Die Testphase soll dabei von einem Dialogdisplay in der Straße begleitet werden.

Nach Abschluss der Testphase ist die Regelung zu verstetigen, sollte es zu keinen größeren Problemen gekommen sein.  

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2024 zu berichten.

 

Begründung:

Die kleine Nebenstraße bietet nicht genug Platz für zwei parallel fahrende Autos und ist daher bei Gegenverkehr nicht mehr befahrbar. Ausweichflächen wie Einfahrten sind regelmäßig bereits durch Lieferverkehr blockiert. Die bevorstehende Verkehrszunahme durch die Großprojekte entlang der Stadtautobahn werden die Straße daher vollends unpassierbar machen. Da das vor Jahren angekündigte Verkehrskonzept der DEGES nach wie vor nicht absehbar ist, besteht dringender Handlungsbedarf, um ein Verkehrschaos gerade in den Nebenstraßen zu vermeiden. Eine bereits vor Jahren temporäre Einbahnstraßenregelung konnte sich zudem unter der Anwohnerschaft einer großen Beliebtheit erfreuen.

 

 
 

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