Drucksache - 0852/6
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Anforderungen zu erarbeiten, wie die Umleitungsverkehre aus seiner Sicht am besten geleitet werden sollten. Dieser Anforderungskatalog soll Grundlage sein, um den zuständigen Senatsverwaltungen eine sinnvolle und die Belange des Bezirks und seiner Bewohner:innen berücksichtigende Grundlage zur Festsetzung der Umleitungen an die Hand zu geben
Der BVV ist bis zum 30.11.2024 zu berichten.
Begründung: Die Festlegung der Umleitungen wegen der Schließung des Schlangenbader Tunnels durch die Senatsverwaltung zeigte überdeutlich wie ungenügend eine Planung ist, die sich nicht bis ins Detail mit den örtlichen Gegebenheiten und Eigenheiten auskennt. Diesen Fehler bei den genannten beiden Vorhaben zu wiederholen muss vermieden werden. Es muss darum Aufgabe des Bezirksamtes sein sich mit der Unterstützung der BVV sich um eine, aus bezirklicher Sicht sinnvolle Planung der Umleitungsverkehre, zu bemühen.
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