Drucksache - 0849/6
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Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit am Tauentzien und Ku’damm?
Aus der baulichen und verkehrstechnischen Gestaltung der Tauentzienstraße und des Kurfürstendamms geht keine unmittelbare Gefahr für alle am Straßenverkehr beteiligten Gruppen aus.
2. Welche Schritte hat das Bezirksamt nach dem BVV-Beschluss im Jahr 2021 (D1673/5) unternommen und wie ist der Senat tätig geworden?
Für den besagten Straßenzug gilt die Gestaltungsvorgabe aus dem Regelwerk Kurfürstendamm. Die bindende Wirkung erlaubt die Umsetzung eines Großteils der geforderten baulichen Maßnahmen nicht. Außerdem ist die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung verkehrslenkender Maßnahmen zuständig (LSA/Blitzer etc.). Die Umgestaltung des Breitscheidplatzes sieht zumindest bei einigen Bereichen eine Umgestaltung des Straßenzugs vor. Diese sind aber weder abgestimmt noch beschlossen. Es wurden seit dem Beschluss zwei neue Standorte für dauerhafte Blitzeranlagen am Kurfürstendamm genehmigt. Eine ist bereits in Betrieb (Schaubühne) und eine weitere soll ab Juli 2024 installiert werden (Höhe Joachim-Friedrich-Straße). Außerdem wurde im Rahmen des Projektes „Verkehrsverhalten“ der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein Lärmblitzer im Bereich der Gedächtniskirche installiert. Ob es hier eine Auswertung gab, ist dem Bezirk nicht bekannt.
3. Macht sich das Bezirksamt beim Senat für mehr dauerhafte Blitzer auf (potenziellen) „Rennstrecken“ im Bezirk stark und, wenn ja, wie?
Die Kategorisierung zu Rennstrecken sollte von der Polizei kommen, folglich kann die Polizei auch den Bedarf oder die Notwendigkeit zusätzlicher Geschwindigkeitskontrollen darstellen. Der Bezirk kann im Rahmen der Genehmigung für die Verortung dauerhafter Blitzeranlagen nur unterstützend wirken und tut dies auch.
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
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