Drucksache - 0848/6  

 
 
Betreff: Welchen Ansprechpartner haben die Behinderten im Bezirk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Hertel/Schöne 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt     
11.07.2024 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
26.09.2024    34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung Große Anfrage

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann kann die Wahrnehmung der Aufgaben des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht mehr sichergestellt werden und wer garantiert personell die Angebote für die Menschen mit Behinderung?

 

  1. Wann spätestens wird der Beirat von und für Menschen mit Behinderung wieder tagen und mit welcher Regelmäßigkeit?

 

  1. Welche Querschnittsaufgaben nimmt der bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk wahr und wie sind alle anderen Abteilungen des Bezirksamts eingebunden?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

 

  1. Seit wann kann die Wahrnehmung der Aufgaben des bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht mehr sichergestellt werden und wer garantiert personell die Angebote für die Menschen mit Behinderung?

 

Die durch die Fragestellung vermittelte Wahrnehmung, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bezirk nicht wahrgenommen werden, entspricht nicht den Tatsachen (siehe Antwort zu Frage 3). Auf der Homepage des Beauftragten werden Kontaktlinks für Beratungsangebote und Informationen bereitgestellt.


Die letzte Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen hat am 25.09.2023 stattgefunden. Die Fortführung scheiterte zunächst an einem ungeplanten Personalwechsel. Für die Übernahme der Koordination des Beirats wurde eine weitere Dienstkraft gewonnen, die sich seit April 2024 in das grundsätzliche Aufgabenfeld zur Übernahme der Teilaufgabe einarbeitet und voraussichtlich nach den Sommerferien dafür zur Verfügung stehen wird.

Zur Frage nach dem genauen Zeitpunkt der Abwesenheit des Stelleninhabers ist anzumerken, dass diese eine Personaleinzelangelegenheit berührt, über die aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden kann.

 

  1. Wann spätestens wird der Beirat von und für Menschen mit Behinderung wieder tagen und mit welcher Regelmäßigkeit?

 

Nach den Sommerferien wird eine Sitzung terminiert werden. Beabsichtigt ist es, die Sitzungen wieder max. 5x jährlich zu ermöglichen.

 

  1. Welche Querschnittsaufgaben nimmt der bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk wahr und wie sind alle anderen Abteilungen des Bezirksamts eingebunden?

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist nicht Teil der Querschnittsverwaltung, sondern ist im Gegenteil durch die Verwaltung in deren Planungen und Tätigkeiten einzubinden, die die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung im Bezirk tangieren, um diese bei Bedarf unterstützen zu können. Dies geschieht in erster Linie durch die regelmäßige Information über die Themen, Planungen und Maßnahmen, die in den wöchentlichen BA-Sitzungen diskutiert wurden.

Die Beauftragtenfunktion beinhaltet die Aufgabe der allgemeinen Beratung. Die stelleninhabende Person ist Kontaktperson für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen befassen, und steht als Teil deren Beratungsnetzwerks ebenfalls Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die allgemeine Beratung suchen.

Darüber hinaus unterstützt der/die Beauftragte die Verwaltung bei der Umsetzung der behindertenpolitischen Ziele wie die Erreichung eines möglichst barrierefreien öffentlichen Raums und die Gewährung des Rechts auf Teilhabe und Selbstbestimmung.

In konkreten Leistungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags steht z.B. der Teilhabefachdienst im Amt für Soziales behinderten Bürgerinnen und Bürgern beratend bei der dortigen Antragstellung zur Verfügung.


Darüber hinaus finden Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen ab 18 Jahre aufwärts Beratung durch 6 Sozialarbeiterinnen im Fachbereich 3 des Gesundheitsamtes, der Fachbereich 1 berät Familien mit von Behinderungen betroffene Kinder.

Hier werden individuelle Problemlage analysiert und fachspezifische (z.B. leistungsrechtlich) Informationen zu entsprechenden Hilfsangeboten an die Hilfesuchenden weitergegeben. Bei der Stellung entsprechender Anträge (z.B. Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht oder auf Eingliederungshilfe) wird unterstützt und die passende Maßnahme eingeleitet. Entsprechend des ermittelten Hilfebedarfs wird an Fachberatungsstellen (z.B. Pflegestützpunkt, allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein, Behindertenberatung der jüdischen Gemeinde, EUTB/ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung etc.) oder an den Teilhabefachdienst, an das Versorgungsamt lnklusionsamt (LaGeSo), die bezirklich übergeordneten Beratungsstellen (Berliner Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderungen, Beratungsstelle für Hörbehinderte Kinder und Jugendliche) verwiesen.

Bei der Unterstützung und Weitervermittlung von Menschen mit Behinderungen wird auf spezielle Netzwerke zurückgegriffen (z.B: Netzwerk der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Berlin, Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen etc.). Je nach Problemlage und Bedarf wird adäquat zur bestehenden Behinderung zu Sportangeboten beraten und über Selbsthilfegruppen informiert.

Wenn es um allgemeine Fragen und Probleme geht, wird an entsprechende Partnervereine des Netzwerks verwiesen. Bei Fragen der Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit und gegenüber den städtischen Körperschaften, steht die beauftragte Person für Menschen mit Behinderungen oder ich als Bezirksbürgermeisterin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kirstin Bauch

 

 
 

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