Drucksache - 0840/6
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Das Bezirksamt bittet, die Bezirksverordnetenversammlung möge Folgendes zu Kenntnis nehmen:
Die erste Zielvereinbarung der Berliner Bürgerämter wurde für die Jahre 2022 und 2023 zwischen Bezirken und Senat geschlossen. Mit der nun vorliegenden Fortschreibung der Zielvereinbarung werden die Indikatoren aus der ersten Zielvereinbarung 2022 / 2023 im Wesentlichen unverändert belassen, die erarbeiteten Mindest- und Zielwerte wurden ebenfalls evaluiert und mit ambitionierten, aber erreichbaren Werten verknüpft.
Neu in dieser Fortschreibung ist das Anreizsystem (siehe Seiten 18 und 19 der Zielvereinbarung). Dieses sieht eine Bepunktung bei Überschreiten der Mindest- und Zielwerte vor und konnte aus dem Kapitel 03 der Senatskanzlei, Titel 97114 mit einer Summe von 1.000.000 Euro für jedes der beiden Geltungsjahre ausgestattet werden. Die ausgelobten Gelder werden den Bezirken erstmals mit der Basiskorrektur des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt. Die Gelder sollen für weitere Verbesserungen der Situation der Bürgerämter verwendet werden.
Die anliegende Zielvereinbarung „Zielvereinbarung 2024/2025 zur gesamtstädtischen Steuerung der Bürgerämter zur Verbesserung der Servicequalität“ wird der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz zur Kenntnis gegeben.
Kirstin Bauch Arne Herz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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