Drucksache - 0823/6
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hubertusallee 1 ein Gutachten über Fallwinde einzuholen, die die geplanten Baukörper hervorrufen, und wie sich diese insbesondere im Zusammenspiel mit den unmittelbar anliegenden Baukörpern und der Passage zur Margaretenstraße auf das Wohnumfeld auswirken.
Der BVV ist bis zum 31.07.2024 zu berichten.
Begründung: Aufgrund der breiten, offenen Straßen, des Halensees, der Autobahnauffahrt und bereits bestehenden Baukörpern jenseits der Traufhöhe, ist der Rathenauplatz bereits sehr windig. Ein 59,5m hoher Baukörper, der zudem sehr eng an der bereits bestehenden Bebauung steht, kann mit seinen Fallwinden insbesondere in Kombination mit der Passage unter den Bestandsgebäuden vom Rathenauplatz zur Margaretenstraße zu der Entstehung eines „Windtunnels“ beitragen. Das würde die Lebensqualität der Anwohner:innen ggf. stark beeinflussen und einer Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen entgegenstehen. Das Bezirksamt soll dies nun prüfen.
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