Drucksache - 0820/6
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hubertusallee 1 ein Altlastengutachten über die Bodenbelastung des Grundstückes einzuholen, auf dem seit Jahrzehnten eine Tankstelle steht. Im Falle der Kontaminierung wird das Bezirksamt aufgefordert, die Beseitigung und Sanierung des kontaminierten Bodens vom Eigentümer zu verlangen.
Der BVV ist bis zum 31.07.2024 zu berichten.
Begründung: Seit Jahrzehnten befindet sich auf dem Grundstück Hubertusallee 1 eine Tankstelle. Dementsprechend ist zu überprüfen, ob- und inwiefern der Boden durch Benzin oder andere Chemikalien belastet ist und wie sich dies ggf. auf das Bauvorhaben Hubertusallee 1 auswirkt.
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