Drucksache - 0806/6  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteherin 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragestunde

1.) Einwohnerfrage     Herr Christian Roux

Aufstellfläche Feuerwehrleiter

 

 

Frage 1::

Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Aufstellfläche von 5,5m für die Feuerwehrdrehleiter bei Ermangelung eines zweiten baulichen Rettungsweges gesichert ist?

Erläuterung:

Diese Frage stelle ich erneut, da sie beim ersten Mal im Januar fehlerhaft beantwortet wurde. Mir wurde damals erklärt, dass die Feuerwehr solche Fälle meldet. Auf Nachfrage bei der Feuerwehr wurde dem widersprochen. Es läge hierfür kein Auftrag vor und es wären auch keine Kapazität hierfür da.

 

Frage 2:

Werden bei Ermangelung ausreichender Aufstellfläche auch Parkplätze abgeordnet, wie es z.B. in der Sybelstraße zwischen Leibnitzstraße und Meyerinckplatz nötig wäre?

 

Frage 3:

Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Bürger*innen im Falle eines Brandes sicher sein können, dass die Feuerwehr ausreichend Platz auf der Straße findet.

 

 

 

 

2.) Einwohnerfrage     Herr Christian Roux

Zeichen Z 315  Gehwegparken

 

 

Frage 1:

Warum ist in der Stallstraße durch Zeichen Z 315 das Gehwegparken angeordnet, obwohl der Gehweg dadurch für Fußgänger*innen nicht mehr nutzbar ist?

 

Frage 2:

Warum ist in der Sybelstraße zwischen Meyerinckplatz und Leibnitzstraße auf der südlichen Seite das schräge Parken durch Z315 erlaubt obwohl dort Mosaikpflaster verlegt ist, das keine ausreichende Tragfähigkeit für KFZ hat und die Restbreite für Fußgänger*innen in diesem stark frequentierten Bereich nicht mehr den Anforderungen der VwV StVO, der AV Geh- und Radwege sowie dem Berliner MobG entspricht?

 

 

 

3.) Einwohnerfrage     Herr Christian Roux

Z315 Beschilderungen

Frage 1:

Wie geht der Bezirk damit um, wenn er über Z315 Beschilderungen informiert wird, die gegen die VwV StVO, der AV Geh- und Radwege oder dem Berliner MobG verstößt? Konkreter gegen die dort gebotenen Mindestbreiten bzgl. Begegnungsverkehr, der Tragfähigkeit des Untergrundes und der Verkehrssicherheit.

 

Frage 2:

Wie erklärt der Bezirk angesichts der zuvor gestellten Frage das Gehwegparken in der Stallstraße wo kein Fußverkehr auf dem nördlichen Gehweg mehr möglich ist?

 

Frage 3:

Wie legitimiert der Bezirk angesichts der zuvor gestellten Frage das angeordnete Gehwegparken in der Sybelstraße zwischen Leibnitzstraße und Meyerinckplatz sowie der Auerbachstraße obwohl dort kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist und im erstren Fall das Mosaikpflaster beschädigt wird.

 
 

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