Drucksache - 0790/6
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Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Da die Stelle der Gruppenleitung der Elterngeldstelle seit Jahren nicht besetzt ist, fehlt die Steuerung der Antragsbearbeitung. Dennoch wird eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen eingehalten.
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Schulgesetz (§ 55a, Abs. 5), die für alle Kinder vor dem Eintritt in die Schule durchzuführen ist. Wunsch der Schulbehörde ist die Untersuchungen aller Kinder bis zum 30.04. des Einschulungsjahres. Für das kommende Schuljahr 2024/25 sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 2900 Kinder zu untersuchen. Weitere Untersuchungen könnten im Rahmen von Zuzügen in den Bezirk erfolgen, so dass sich die Zahl der Kinder noch erhöhen kann. Die Untersuchungen erfolgen durch Pädiater *innen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Für die Gesundheitsämter gibt es eine Personalbemessungsformel aus dem sog. Mustergesundheitsamt zuletzt aktualisiert in 2016), nach der für den Bezirk 8,6 VzÄ in dieser Berufsgruppe vorzuhalten sind. Im Zeitraum der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2024/25 waren 2,78 VzÄ Kinderarzt/Kinderärztin nicht besetzt und durch Sparmaßnahmen wegfallen. Die Schuleingangsuntersuchungen werden sich vor diesem Hintergrund daher bis zum Beginn des Schuljahres, d.h. 01.08.2024, hinziehen. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden verschiedene Fähigkeiten der Kinder getestet, so dass der Entwicklungsstand der Kinder festgestellt werden kann. Die aufgrund der Personalsituation entstehenden Verzögerungen erschweren die Versorgung der Kinder mit Förderungsbedarf in der Schule, sofern sich entsprechende Bedarfe aus den Schuleingangsuntersuchungen ergeben haben, da die Zeit der Vorbereitung für die Schulen sehr gering ist.
Die Bearbeitung von Kita-Gutscheinen kann weder zeitnah noch in den erwartenden Fristen bearbeitet werden. D. Wagner |
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