Drucksache - 0775/6  

 
 
Betreff: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Hauptstadtzulage für alle!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksbürgermeisterin
Verfasser:Juckel/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss
VzK

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die außertarifliche Hauptstadtzulage von derzeit 150 Euro auch an Mitarbeiter:innen freier Träger ausgezahlt wird. Die Bürgermeisterin soll auch über den Rat der Bürgermeister:innen darauf einwirken, dass der Berliner Senat sein Versprechen an die Mitarbeiter:innen einhält.

 

Der BVV ist zum 30.06.2024 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Bereits mit Schreiben vom 23 02.2024 hat die zuständige Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen alle Senatsverwaltungen und nachrichtlich auch alle Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister über die Auswirkungen der Tarifierung der Hauptstadtzulage auf Zuwendungen im Land Berlin informiert und hinsichtlich der Auswirkungen auf andere Zielgruppen als die unmittelbaren Beschäftigten und Auszubildenden des Landes Berlin ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

 

„In zeitlicher Hinsicht ist zunächst zu beachten, dass derzeit die redaktionelle Fassung des TV Hauptstadtzulage innerhalb des TdL erörtert und dann anschließend mit den Gewerkschaften verhandelt werden. Insoweit stellt sich derzeit schon grundsätzlich nicht die Frage einer Übertragung auf andere Zielgruppen.

Vor allem aber hat sich die TdL ausdrücklich darauf geeinigt, dass die Hauptstadtzulage in der bisherigen Form tarifiert werden soll. Dies bedeutet auch, dass eine Ausweitung der Anwendung auf Zielgruppen, die bisher keine Hauptstadtzulage erhalten haben, ausdrücklich nicht erfolgen soll. Gemäß der politischen Verständigung im Kreis der Finanzminister ist daher eine unmittelbare Referenzwirkung der Hauptstadtzulage auf andere Zielgruppen, etwas im Bereich der Zuwendungsempfänger, gerade nicht vorgesehen.

Stattdessen haben sich die Tarifvertragsparteien in der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen eine besondere Zulagenregelung für bestimmte Beschäftigte im sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vereinbart. Danach sollen z.B. Erzieherinnen- und Erzieher des Landes Berlin in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 ab Januar 2024 eine monatliche Zulage in Höhe von 130 € erhalten. So soll sichergestellt werden, Mittel zur Verfügung zu stellen, um – im Sinne des erklärten politischen Ziels „guter Arbeit“ – eine Teilnahme an den tariflichen Entwicklungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist – wie angekündigt – weiterhin beabsichtigt, die allgemeine tarifliche Entwicklung jenseits der Hauptstadtzulage, aber inklusive der Inflationsausgleichsprämie, auch auf den Zuwendungsbereich zu übertragen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die sozialversicherungspflichtig angestellten und über Zuwendungen des Landes finanzierten Beschäftigten bei Zuwendungsempfängern an den außergewöhnlich hohen Tarifsteigerungen partizipieren.“

 

Gern hätte sich das Bezirksamt dem Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung angenommen. Aufgrund der Tatsache jedoch, dass es dem Land Berlin aufgrund der vertraglichen Bindung nicht möglich ist, aus der zwischen den Ländern vereinbarten Vorgehensweise auszuscheren, wäre sowohl die Einbringung einer Vorlage in den Rat der Bürgermeister als auch der Versuch der Einwirkung auf die Senatsverwaltung für Finanzen zwangsläufig wirkungslos. Ich bitte deshalb um Verständnis der Bezirksverordnetenversammlung, dass Ihrem Wunsch aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nicht nachgekommen werden kann.

 

 

 

Bauch

 

 

 

 
 

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