Drucksache - 0728/6  

 
 
Betreff: Freie Träger der Jugendhilfe nicht allein lassen: Auszahlungen von Zuwendungen an Jugendhilfeträger muss oberste Priorität haben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionAbteilung Jugend und Gesundheit
Verfasser:Sempf/Dr. Biewener, Röder 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.03.2024 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt soll für die Bearbeitung von Zuwendungsbescheiden und Auszahlung von Zuwendungen  an die Träger der freien Jugendhilfe oberste Priorität einräumen.

Zur Überbrückung sollen vorläugige Abschlagszahlungen an die Träger geleistet werden. Gegebenenfalls müssen für die Bearbeitung hierfür Fachkräfte aus anderen Bereichen zur Unterstützung hinzugezogen werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2024 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat alle Leistungsverträge erstellt und die beantragten Zuwendungen sind bereits beschieden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch        D. Wagner

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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