Drucksache - 0695/6
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Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt:
Der Antrag ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
______________________________ Judith Stückler
Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Dazu setzt sich das Bezirksamt beim Senat von Berlin für die Entwicklung eines Musterverfahrens in Abstimmung mit allen Bezirken sowie für die Übernahme der in der Stadt Frankfurt am Main angewandten Maßstäbe ein. Zudem sollen Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) auf der bezirklichen Internetseite zur Verfügung gestellt werden.
Der BVV ist bis zum 31. August 2024 zu berichten.
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