Drucksache - 0684/6  

 
 
Betreff: Ergänzung zur Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke-Friedrich 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
02.02.2024 
9. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Mündliche Anfragen, schriftliche Anfragen, spontane Fragen die zu einer Bezirksverordnetenversammlung oder innerhalb dieser gestellt werden und die Mitgliedschaft oder Aktivität eines einzelnen Mitglieds des Bezirksamtes in einem Verein oder Verband betreffen, müssen von diesem beantwortet werden. Ein Verweis auf §11(1) BezVerwG ist nicht zulässig, da bereits der Verdacht der Beeinflussung der Amtsführung durch die Mitgliedschaft eine Antwortpflicht auslöst.

 

Begründung:

Eine Anfrage bezüglich Mitgliedschaften und Aktivitäten von Bezirksamtsmitgliedern ist per se nicht unzulässig. Sofern ein Bezug zwischen der Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband und der Amtsführung des Bezirksamtsmitglieds bestehen könnte, ist - abhängig vom zugrundeliegenden Einzelfall - durchaus eine Antwortpflicht zu bejahen.

 
 

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