Drucksache - 0672/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat für die Einführung eines Reparaturbonus von bis zu € 100,00 pro Jahr und Bürger*in einzusetzen. Dabei soll die Hälfte der Reparaturkosten eines Handwerksbetriebs für die Reparatur eines haushaltsüblichen Elektrogerätes an Privatpersonen erstattet werden. Wird die Reparatur in einem Repair-Café durchgeführt, dann soll der Reparaturbonus für die Kosten von Ersatzteilen beantragt werden können. Die Kosten des Vorhabens werden vom Senat getragen. Als Umsetzungspartner soll – analog zum Reparaturbonusprogramm in Thüringen – die Verbraucherzentrale Berlin gewonnen werden. Der BVV ist bis zum 30. April 2024 zu berichten.
Begründung: Mit einer längeren Nutzung von Produkten gehen Verbraucherschutz und Klimaschutz Hand in Hand, denn für Verbraucher*innen bergen verlängerte Nutzungen ein enormes finanzielles Einsparpotential und das Klima wird weniger mit Treibhausgasen belastet. Die Idee des Reparaturbonus wurde ursprünglich in Österreich entwickelt und bereits 2020 in Wien eingeführt (https://www.reparaturbonus.at/ ). Dieses Konzept hat sich in Österreich flächendeckend etabliert und wurde von Anfang an gut angenommen: Der österreichischen Regierung zufolge wurden im ersten Jahr 560.000 Geräte über das Reparaturbonus-System repariert. In Frankreich begann im Dezember 2022 ein Test mit einem vergleichbaren System für das Reparieren von elektrischen und elektronischen Produkten, das nun um Textil- und Schuhreparaturen erweitert wurde. Zukünftig sollen mehr Menschen auch ihre kaputten Klamotten und Schuhe reparieren lassen, damit weniger im Müll landet. 2021 wurde auch in Thüringen ein Reparaturbonusprogramm wie in Österreich gestartet (https://www.reparaturbonus-thueringen.de/ ) und bereits im ersten Jahr wurden rund 7.000 Elektrogeräte mithilfe des Reparaturbonus wieder instandgesetzt und weiterverwendet. In Sachsen ist die Förderrichtlinie für das Reparaturbonusprogramm am 3.11.23 in Kraft getreten. Und in Bremen wird über die Einführung eines Reparaturbonus nach dem Vorbild Thüringens oder Wiens diskutiert. Die genauen Modalitäten werden derzeit von den Ressorts für Umwelt und Wirtschaft erarbeitet.
Am 28.04.2022 wurde im „Standard“ auf eine Analyse des European Environmental Bureau (EEB) Bezug genommen in der steht: Eine Verlängerung der Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones in der EU um ein Jahr würde jährlich rund vier Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) einsparen. Maßnahmen wie Reparaturbonusprogramme wirken auch "bewusstseinsbildend" und sind dem Klima sehr zuträglich! |
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