Drucksache - 0658/6  

 
 
Betreff: Abberufung des Bezirksstadtrats für Jugend und Gesundheit Detlef Wagner
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/FDP/LINKE 
Verfasser:Sempf/Juckel/Gronde-Brunner/Dr. Recke-Friedrich 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2023 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
14.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat Detlef Wagner wird gemäß Art. 76 der Verfassung von Berlin, § 35 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzeitig von seinem Amt abberufen.

 

Begründung:

Anlass der Abwahl des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters und Bezirksstadtrats Detlef Wagner ist die gegenüber einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe willkürliche Kündigung für die Liegenschaft Schloss19.

Der Jugendstadtrat hat dem Jugendhilfeausschuss bewusst falsche Informationen über seine Kündigungsgründe mitgeteilt. Die von ihm vorgebrachten angeblichen bauordnungs- und brandschutzrechtlichen Mängel konnten weder durch Bezirksstadtrat Wagner nachgewiesen noch durch den zuständigen Stadtrat für Facility Management Christoph Brzezinski bestätigt werden. Dadurch hat Bezirksstadtrat Wagner sein Amt sowie das seines Kollegen beschädigt. Die Kündigung wird daher als willkürlich erachtet.

Darüber hinaus wurde die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Träger, Jugendhilfeausschuss sowie der Bezirksverordnetenversammlung nachhaltig gestört. Zudem wurde das Ansehen eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe beschädigt. Damit ist Bezirksstadtrat Detlef Wagner in seinem Amt nicht mehr tragbar.

 

 
 

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