Drucksache - 0654/6  

 
 
Betreff: Mobilität für Berlin - Baustellenkoordination verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Kohler/Kadow/Seyfert 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2023 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
05.12.2023 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er sich durch Verwaltungshandeln erledigt hat.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die
Baustellenkoordinierung in Berlin durch folgende Maßnahmen zu verbessern und effizienter zu
machen:

• In der Abteilung VI der Senatsverwaltung MVKU ist eine zentrale Stabsstelle einzurichten,
die vorausschauend die strategische Planung von Infrastrukturmaßnahmen sowie die
Koordinierung im Vorrangnetz unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das
Nebenstraßennetz vornimmt und die Abstimmung mit Bauvorhaben der Bezirke
koordiniert.

• Die Zusammenarbeit der Bezirke mit der zentralen Stabsstelle der Senatsverwaltung
MVKU ist dergestalt zu verbessern, dass Genehmigungsvorgänge unverzüglich auf
Vollständigkeit und Brauchbarkeit geprüft weitergeleitet, bearbeitet und zügig genehmigt
werden. Hierbei ist ein Zeitraum von maximal einem Kalendermonat zu gewährleisten und
nachzuhalten. Eine Parallelbearbeitung auf Bezirksebene und Senatsebene ist zu
vermeiden.

• Die personelle Ausstattung der Bezirke für Baustellenkoordinierung,
Genehmigungsvorgänge für Tiefbaumaßnahmen und Baustelleneinrichtungen sowie
örtliche Kontrolle und Überwachung (Pflasterprotokolle) ist regelmäßig nachzuhalten, die
Bezirke sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen.

• Verkehrsmanagement, Baustellenkoordinierung, Koordinierung auftretender Havariefälle
und deren Management sowie Wegweisungsmaßnahmen und die Verkehrsteuerung sind
zeitnah aufeinander abgestimmt durchzuführen und die Ergebnisse sind mit den
entsprechend zuständigen oder damit beauftragten Stellen rückzukoppeln.

• Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) ist zur zentralen Informationsstelle für alle
Verkehrsteilnehmer auszubauen, indem beispielsweise durch Entwicklung einer App
schnell und umfassend Baustellen zu erkennen sind; hierbei ist auf digitale Ansätze wie die
Darstellung bei Infrest zurückzugreifen.

• Die zentrale Erfassung und Vorausplanung von Baustellen, dies schließt Hoch- wie
Tiefbaumaßnahmen öffentlicher wie privater Träger mit ein, muss bezirksübergreifend
optimiert werden, durch die Pflicht aller Beteiligten, zeitnah, möglichst taggleich absehbare
Änderungen in Bauablauf, Störungen, Havarien etc. an die zuständigen Stellen
rückzumelden. Hierzu ist ein digitales Erfassungsportal aufzubauen, in das die Beteiligten
direkt Änderungen eintragen können.

• Den bauausführenden Firmen ist größtmögliche Unterstützung zu geben, um eine
begonnene Maßnahme zügig und vollständig soweit abzuschließen, dass genehmigte
Verkehrsbeschränkungen wieder aufgehoben werden können. Das setzt zeitnahe mit den
Bezirken koordinierte Abnahmetermine voraus, bei denen alle Fragen der Übergabe und
Rückgabe der Verkehrssicherungspflicht an die öffentliche Hand im Vorfeld koordiniert
und im Termin abgeklärt werden können.
Gleichzeitig sind den bauausführenden Firmen vertraglich Strafen anzudrohen, so
Baustellen nicht betrieben oder nach Abschluss der Baumaßnahme nicht kurzfristig
aufgehoben werden.

• Die zentrale Stabsstelle koordiniert eine vorausschauende mittel- und langfristige Planung
aller Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen, unter Berücksichtigung möglicher
Umleitungsstrecken, bereits bei Beginn der Planungsdiskussion und mit ausreichend Puffer
zwischen einzelnen sich gegenseitig beeinflussenden Maßnahmen.
Außerdem macht sie diese Planung nach außen hin für alle Beteiligten und die
Öffentlichkeit transparent.

Das Bezirksamt soll der Bezirksverordnetenversammlung über die ergriffenen Maßnahmen bis
zum 31. März 2024 berichten.

 

 
 

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