Drucksache - 0630/6  

 
 
Betreff: Rechte des Jugendhilfeausschusses respektieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator: 
Verfasser:JHA 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.10.2023 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) fordert den Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit auf, die Rechte des Jugendhilfeausschusses zu achten.

 

Dazu gehört vor allem das Informations- und Entscheidungsrecht des JHA in Angelegenheiten der Jugendhilfe sowie die „unumgängliche Beteiligung“ des Ausschusses bei der „Schließung oder Eröffnung von Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe“ gemäß § 1 Abs. 6 der GO des JHA Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Vor diesem Hintergrund fordert der JHA das Bezirksamt auf, die gegenüber dem Träger SJD-Die Falken ausgesprochene Kündigung für die Liegenschaft Schloss 19 unverzüglich zurückzunehmen.

 

Der Jugendstadtrat hat den Ausschuss über die Entscheidungsgrundlage umfänglich zu informieren.

 

Des Weiteren fordert der JHA den Jugendstadtrat auf, den Ausschuss vor weiteren Entscheidungen einzubeziehen, insbesondere bei Vertragsschließungen und –kündigungen, die das Schloss 19 und alle weiteren Jugendeinrichtungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf betreffen.

Abstimmungsergebnis:

13 stimmberechtigte Mitglieder:

8 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 5 Enthaltungen

 

 


 

 
 

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