Drucksache - 0596/6  

 
 
Betreff: Asbest in der Schlagenbader Straße - Mieter:innen schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Gronde-Brunner/JuckelStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2023 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.10.2023 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.12.2023 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
24.01.2024 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die degewo im Fall der bereits seit zehn Jahren bekannten Asbestbelastung der Wohnungen in der Schlangenbader Straße ihren Pflichten in Bezug auf Asbest nicht nachgekommen ist. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll daher prüfen, welche Form des Asbests und der Asbestverwendung gemäß der Asbest-Richtlinie konkret vorliegt, inwieweit die Mieter:innen durch den vorhandenen Asbest belastet sind und ob die Wohnungen, wie von der degewo behauptet, tatsächlich sicher bewohnbar sind oder bauordnungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht, also in welcher Dringlichkeit eine Sanierung notwendig ist.

Die Bewohner:innen und der Mieter:innenrat sind hinreichend und fortlaufend über die Erkenntnisse und Anordnungen des Bezirksamts und über die Kommunikationsergebnisse mit der degewo zu informieren. Die zuständigen Fachausschüsse sind über die Umsetzung des BVV-Beschlusses in regelmäßigen Abständen zu informieren, bis feststeht, welche Gefahren für die Mieter:innen bestehen und welcher Handlungsbedarf sich seitens der degewo daraus ergibt.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.

 

 
 

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