Drucksache - 0596/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die degewo im Fall der bereits seit zehn Jahren bekannten Asbestbelastung der Wohnungen in der Schlangenbader Straße ihren Pflichten in Bezug auf Asbest nicht nachgekommen ist. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll daher prüfen, welche Form des Asbests und der Asbestverwendung gemäß der Asbest-Richtlinie konkret vorliegt, inwieweit die Mieter:innen durch den vorhandenen Asbest belastet sind und ob die Wohnungen, wie von der degewo behauptet, tatsächlich sicher bewohnbar sind oder bauordnungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht, also in welcher Dringlichkeit eine Sanierung notwendig ist. Die Bewohner:innen und der Mieter:innenrat sind hinreichend und fortlaufend über die Erkenntnisse und Anordnungen des Bezirksamts und über die Kommunikationsergebnisse mit der degewo zu informieren. Die zuständigen Fachausschüsse sind über die Umsetzung des BVV-Beschlusses in regelmäßigen Abständen zu informieren, bis feststeht, welche Gefahren für die Mieter:innen bestehen und welcher Handlungsbedarf sich seitens der degewo daraus ergibt.
Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.
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