Drucksache - 0581/6  

 
 
Betreff: Baustellenkoordinierung - Störungen für Verkehr, Radfahrer und Fußgänger minimieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Hertel/GoerlitzStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2023 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
17.10.2023 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
07.11.2023 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Stellen auf Senatsebene dafür Sorge zu tragen, dass eine optimierte Baustellenkoordinierung im öffentlichen Straßenland erfolgt und das seit 2014 geltende Aufgrabeverbot eingehalten wird. Hierzu soll der Bezirk als Straßenbauträger über die Erfahrungen mit dem Baustellenatlas der Firma infreST – Infrastruktur eStrasse berichten. Des Weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Antragstellung für die Sondernutzung des öffentlichen Straßen-landes für Baumaßnahmen zum Zwecke der öffentlichen Versorgung fortan ausschließlich digital möglich sein möge. Das Bezirksamt soll zudem eine Baustellenkoordinierungsrunde, welche mindestens jährlich mit allen relevanten im öffentlichen Straßenland agierenden Tiefbauunternehmen bzw. deren Auftraggebern sowie Vertretern des Senats tagt, installie-ren, um Konfliktpotentiale zwischen den Baumaßnahmen im und in unterschiedlichen Bezir-ken zu identifizieren und zu vermeiden.

Der BVV ist bis zum 29.02.2024 zu berichten.

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Stellen auf Senatsebene dafür Sorge zu tragen, dass eine optimierte Baustellenkoordinierung im öffentlichen Straßenland erfolgt und das seit 2014 geltende Aufgrabeverbot eingehalten wird. Hierzu soll der Bezirk als Straßenbaulastträger den Baustellenatlas der Firma infreSt - Infrastruktur eStrasse verpflichtend für eigene Baumaßnahmen verwenden, dort alle geplanten Baumaßnahmen eintragen und eine zeitliche sowie räumliche Koordinierung vorzunehmen.

Des Weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Antragstellung für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes für Baumaßnahmen zum Zwecke der öffentlichen Versorgung fortan ausschließlich digital möglich sein möge.

Das Bezirksamt soll zudem eine Baustellenkoordinierungsrunde, welche mindestens jährlich mit allen relevanten im öffentlichen Straßenland agierenden Tiefbauunternehmen bzw. deren Auftraggebern sowie Vertretern des Senats tagt, installieren, um Konfliktpotentiale zwischen den Baumaßnahmen im und in unterschiedlichen Bezirken zu identifizieren und zu vermeiden.

 

Der BVV ist bis 31.12.2023 zu berichten.

 

Begründung:

Im öffentlichen Straßenland führen zahlreiche Versorgungsunternehmen Baumaßnahmen durch, welche oftmals weder zeitlich noch räumlich koordiniert stattfinden. Aus diesem Grund kommt es zu einer unnötigen Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Verkehrswege. Zudem wird das Aufgrabeverbot gemäß Ausführungsvorschrift (AV) zu §12 Berliner Straßengesetz häufig nicht beachtet. Diese besagt, dass während der nachfolgenden Zeiträume keine Erlaubnisse für Sondernutzungen, die mit Aufgrabungen verbunden sind, erteilt werden dürfen: 5 Jahre für neu hergestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen und 3 Jahre für neu hergestellte Geh- und baulich angelegte Radwege.

Mit dem Baustellenatlas verfügt die Firma infreSt - Infrastruktur eStrasse bereits über eine technische Lösung, um geplante und laufende Tiefbauprojekte in einem Portal zu sammeln und ermöglicht so, eine zeitliche und räumliche Abstimmung der Baumaßnahmen. Zahlreiche Akteure nutzen dieses Portal bereits. Jedoch nutzen, trotz kostenlosen Zuganges, nicht alle Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger dieses Portal.

 

 

 
 

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