Drucksache - 0494/6  

 
 
Betreff: Potenzielle Interessenkonflikte von Bezirksamtsmitgliedern offenlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2023 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin LIVESTREAM: https://www.youtube.com/watch?v=sFaEsrbO_D      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beratung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Transparenz über die (Neben)Tätigkeiten sowie -einkünfte der Bezirksstadträt:innen und die:der Bezirksbürgermeister:in herzustellen. Eine Aufstellung ist mindestens jährlich vorzulegen und auf der Internetseite des Bezirksamts zu veröffentlichen.

 

Aus der Zeit vor der Mitgliedschaft im Bezirksamt sind anzuzeigen:

 

  • der zuletzt ausgeübte Beruf und ein etwaiges Rückkehrrecht
  • Tätigkeiten in Gremien von Unternehmen oder Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (Beirat, Vorstand, Aufsichtsrat, od. Ä.)

 

Während der Mitgliedschaft im Bezirksamt sind anzuzeigen:

 

  • entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat (z. B. Vortrags- und Beratungstätigkeit)
  • Mitgliedschaften in Unternehmen
  • Mitgliedschaften in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes
  • Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden sowie Stiftungen
  • Vereinbarungen mit dem Inhalt, dass dem Mitglied des Bezirksamts während der Mitgliedschaft oder nach dem Ausscheiden aus dem Bezirksamt bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen
  • Beteiligungen an Unternehmen ab fünf Prozent und die Beteiligung an Beteiligungsfirmen, wenn diese ihrerseits fünf Prozent eines Unternehmens halten:
    • anzugeben ist hier auch die jeweilige Höhe der Einkünfte aus der Beteiligung
    • ebenfalls anzeigepflichtig sind Optionen auf Gesellschaftsanteile und vergleichbare Finanzinstrumente

 

Der BVV ist bis zum 31. August 2023 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die Unabhängigkeit des Mandats ist zu gewährleisten.

 

 
 

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