Drucksache - 0489/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Landeshaushaltsordnung (LHO) dahingehend verändert wird, dass die Bezirke ermächtigt werden, bezirkseigene Flächen an gemeinnützige, freie Träger unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten zur Nutzung zu überlassen. Dafür sind unter anderem auch die entsprechenden Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) im Kapitel 13.11. zu ändern und etwaige beihilferechtliche Vorgaben zu beachten.
Der BVV ist bis zum 30.06.2023 zu berichten.
Das Land Berlin wirbt auf seiner eigenen Webseite, dass es umfangreiche Grundbesitze und Immobilien besitzt. Die Bezirke sind dazu angehalten ihre eigenen Liegenschaften für die eigenen Bedarfe zu verwenden. Doch nicht alle Liegenschaften sind alleinig für den Bezirk nutzbare Verwaltungsgebäude. Einige Gebäude eignen sich, dass hier durch freie Träger bezirkliche Aufgaben übernommen werden, z.B. als Stadtteilzentrum. Die Zuwendungen für freie Träger sehen nur einen geringen Satz für die Miete vor. Gerade in den innerstädtischen Bereich sind die ortüblichen Mieten für die meisten Träger durch Zuwendungen nicht mehr bezahlbar. Daher ist es notwendig, dass die bezirklichen Liegenschaften die Flächen an freie Träger vermieten können, ohne ortüblichen Vergleichsmieten zu verlangen und z.B. durch eine zusätzliche Zuwendung die Mieten übernehmen. Hier muss die LHO und die HtR nachgebessert werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |