Drucksache - 0852/2
Wir fragen das Bezirksamt
1. Welche Auswirkungen hat Hartz IV auf das Wohngeldgesetz (Berechtigung zur Antragstellung, Höhe des Wohngeldes etc.)? 2. Wie werden sich die Fallzahlen für die Wohngeldanträge aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) ab 2005 entwickeln? 3. Wie wird das Bezirksamt den bisher berechtigten Empfängerkreis von Wohngeld auf diese Änderungen hinweisen? 4. Welche strukturellen und personellen Entscheidungen leitet das Bezirksamt daraus ab? 5. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Gesetzesänderung?
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